Infantino war in diesem Zusammenhang in Strafanzeigen ungetreue Geschäftsbesorgung und eventueller Betrug am internationalen Fussballverband Fifa vorgeworfen worden. Die Beweisaufnahme entkräftete diesen Verdacht, wie die ausserordentlichen Bundesanwälte am Donnerstag mitteilte.
Den Ausschlag gaben Zeugenaussagen. Zudem brachte Infantino «unwiderlegbar» vor, dass die Reise im Privatjet im Einklang mit dem Fifa-Spesenreglement für hochrangige Amtsträger stand. Der Linienflug am gleichen Tag war aus technischen Gründen ausgefallen. Infantino musste in Genf einen wichtigen Termin wahrnehmen.
Der Flug fand am 11. April 2017 statt. Infantino hatte zuvor Mitgliederverbände in der Karibik besucht. Das Strafverfahren wegen der nicht protokollierten Treffen mit der Bundesanwaltschaft geht weiter.
(SDA)