Ex-FCB-Star wegen Rasens verurteilt
16 Monate bedingt für Bobadilla

Weil Raul Bobadilla mit 111 km/h durch Seewen SO raste, wird er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Zusätzlich brummt ihm das Gericht eine Geldstrafe von 15'800 Franken auf.
Publiziert: 23.05.2014 um 08:57 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:30 Uhr
Von Sandro Inguscio und Kathia Baltisberger

Die Entschuldigung vor Gericht, die Beteuerung, dass er nie mehr so schnell fahren werde, die Unterstützung von seiner Freundin: All das nützte Raul Bobadilla nichts. Das Gericht in Dornach folgt mehrheitlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Ex-Stürmer des FC Basel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten.

Obendrauf kommt eine Geldstrafe von 15'800 Franken. Verurteilt wurde Bobadilla wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln.

Bobadilla (26) erschien heute Morgen vor Gericht Hand in Hand mit seiner Verlobten. Er musste sich vor dem Richter verantworten, weil er mit 111 km/h durch Seewen SO gedonnert war. Erlaubt waren nur 50 km/h.

Bobadilla habe die Strecke gut gekannt, er sei sie damals täglich zwei-, dreimal gefahren, sagte Gerichtspräsident Markus Christ bei der Urteilsbegründung. Bobadilla habe in diesem Streckenabschnitt eine abstrakte Gefahr heraufbeschworen.

Als Erstes musste Bobadilla vor Gericht seinen Lohn angegeben: 27'975 Euro netto verdient er pro Monat, das sind umgerechnet rund 34'000 Franken.

Verlobte fährt Boba jeden Tag ins Training

Danach äusserte er sich zur Zeit ohne Führerausweis. Seine Verlobte habe ihn in Augsburg täglich ins Training gefahren. Doch seit vier Tagen sei er wieder im Besitz des Führerscheins und dürfe in Deutschland selbst fahren. In der Schweiz hingegen ist ihm der Ausweis noch immer entzogen.

Gestern setzte sich Bobadilla zum ersten Mal wieder hinters Steuer. Der Fussballer besitzt in Deutschland einen Audi Q7, in Argentinien fährt er einen Dodge.

«Ich habe einen Fehler gemacht»

Vor dem Richter gab sich der Ex-FCB-Star reumütig: «Ich habe realisiert, dass ich einen grossen Fehler gemacht habe. Ich habe daraus viel gelernt und viel darüber nachgedacht.»

Das Raser-Auto wurde noch am gleichen Tag eingezogen. Boba bekam den Luxus-Schlitten nicht zurück, er geht an die Leasing-Firma. Für die vorzeitige Auflösung des Vertrags erhielt Bobadilla eine Busse in der Höhe von 70'000 Franken.

Und auch der FC Basel büsste seinen ehemaligen Spieler: 10'000 Franken muss er dem Basler Verein zahlen.

Seinen Eltern schickt Bobadilla jeden Monat 4000 bis 6000 Euro. Ansonsten hat er den Überblick über seine Finanzen offenbar nicht. Denn seine Rechnungen studiere er nicht, weil er nicht gerne lese und dafür zu wenig Deutsch verstehe. Die Buchhaltung überlasse er dem Club, sagte Bobadilla heute.

«Ich war im Stress»

Der Richter wollte von Boba wissen, was ihn zum Rasen bewegt habe. «Die Nacht zuvor war sehr schwierig für mich», erzählte er. Seine Eltern hatten ihm offenbar von Problemen erzählt. «Am Tag danach stritt ich mich mit meiner Freundin. Ich war mit meinen Gefühlen total am Boden.» Ausserdem sei er im Stress gewesen, weil er zu spät zu einem Spiel unterwegs gewesen sei.

In Deutschland mit 1,1 Promille am Steuer erwischt

Die Raser-Aktion von Seewen ist nicht Bobadillas einziges Verkehrs-Delikt. In seiner Zeit bei Mönchengladbach wurde er mit 1,1 Promille am Steuer gestoppt worden, ein anderes Mal hatte er 30 km/h zu viel auf dem Tacho. In der Schweiz wurde er einst mit 166 km/h geblitzt.

Der Richter fragte den Argentinier vor Gericht, ob er ein Problem mit Disziplin habe. «Nein, ich bin eigentlich sehr diszipliniert», versicherte Bobadilla. «Ich bin einfach ein sehr emotionaler Mensch. Das führt manchmal zu diesem Verhalten.»

Staatsanwältin fordert 16 Monate bedingt

Danach hielt Staatsanwältin Claudia Wittmer ihr Plädoyer. Sie forderte 16 Monate bedingt mit einer Bewährung von vier Jahren sowie eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à rund 640 Franken, total also rund 20'000 Franken. «Wir haben es hier mit einer groben Verletzung einer elementaren Verkehrsregel zu tun», sagte die Staatsanwältin.

Bobadillas Anwalt forderte zwölf Monate bedingt für seinen Klienten und eine Geldstrafe nach Ermessen des Gerichts.

Das Gericht folgte nun mehrheitlich dem Antrag der Anklage. Zusätzlich muss Bobadilla eine Busse von 18'200 Franken für zwei widerrufene Strafbefehle bezahlen. Auch die Verfahrenskosten von 10'000 Franken muss er berappen.

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