Wegen versuchter Erpressung und versuchter Nötigung verurteilte das Zürcher Obergericht den Luzerner Spielervermittler Peter Bozetti zu einer 14-monatigen teilbedingten Freiheitsstrafe. Sechs Monate muss er absitzen. Die 20 Tage Untersuchungshaft werden ihm angerechnet.
Ausserdem bekommt Bozetti eine teilbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken aufgebrummt. 20 Tagessätze muss er bezahlen, für 40 gilt eine Probezeit von vier Jahren.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Bozzetti im Jahr 2013 versucht hatte den damaligen YB-Sportchef Fredy Bickel zu erpressen. Bozzetti hatte behauptet im Besitz von «heissen Dokumenten» zu sein, die Bickel belasten würden.
Am 12. September 2013 traf sich Bozzetti mit Bickel, um «Couvert gegen Couvert» auszutauschen. Bozetti hatte vorgeschlagen, Bickel die «heissen Dokumente» auszuhändigen. Er erwartete dafür im Gegenzug von Bickel 131 000 Franken. Bei der Übergabe wurde Bozzetti im Büro des Bickel-Anwalts abgehört und verhaftet.
Bozzettis Verteidigerin hatte eine bedingte Geldstrafe gefordert.