Die ausserordentliche Berufungskammer in Muttenz BL hat am Dienstag die Freisprüche aus erster Instanz für Sepp Blatter (89) und Michel Platini (69) bestätigt. Sie spricht die beiden ehemaligen Fussballfunktionäre unter anderem vom Vorwurf des Betrugs frei.
Im Zentrum der Anklage der Bundesanwaltschaft steht eine Zahlung von zwei Millionen Franken an Platini für eine Fifa-Beratertätigkeit nach einem mündlichen Vertrag mit Blatter. Das Beweisergebnis stütze die Aussage, wonach es sich bei dieser Auszahlung um einen Restlohn gehandelt habe, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Das Gericht hege darum Zweifel an der Anklage, was «in dubio pro reo» zu einem Freispruch für die beiden führe.
Die Bundesanwaltschaft hat den beiden unter anderem Betrug, Veruntreuung, beziehungsweise Gehilfenschaft und Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie legte nach den Freisprüchen beim Bundesstrafgericht im Jahr 2022 gemeinsam mit der Fifa Berufung ein.
Fifa seit Anfang März nicht mehr Nebenkläger
Auch das Urteil vom Dienstagmorgen kann noch vor das Bundesgericht weitergezogen werden. Allerdings nur noch von der Bundesanwaltschaft, denn die Fifa ist seit Anfang März als Nebenkläger in diesem Fall verschwunden. Zwar hatte der Weltverband die Klage mitinitiiert, liess sich aber für das ganze zweitinstanzliche Verfahren ohne Angabe von Gründen dispensieren. Mit diesem Verhalten habe die Fifa ihren Rekurs faktisch zurückgezogen, erklärte ein Richter die Massnahme damals.
Ob die Bundesanwaltschaft das Urteil weiterzieht, dürfte sie nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.