Die Uefa kämpft schon seit längerem gegen ihren schlechten Ruf, doch die Wut einiger Fans lässt sich nicht bändigen. Vorwiegend Anhänger grösserer Clubs wie Barcelona oder Manchester City zeigen lautstark ihre Abneigung gegen den europäischen Fussballverband.
So auch geschehen beim Heimspiel von Manchester City gegen Sevilla in der CL-Gruppenphase 2015, als die ManCity-Anhänger die legendäre Königsklassen-Hymne mit einem Buh-Konzert begleiteten. Die Uefa leitete sofort ein Disziplinarverfahren gegen Manchester City ein.
Denn: Der Verband garantiert den Schutz des Stücks von Tony Britten. «Das Stören während der Hymne» ist unter Artikel 16 in den Regularien verboten. Bis jetzt!
Zwei Jahre nach dem Vorfall veröffentlicht die Uefa nämlich den Untersuchungsbericht – und neue Regeln. Manchester City wird nicht bestraft. Fans dürfen nun ihren Gefühlen freien Lauf lassen und sich während des bekannten «The Champions-Gesangs» kräftig austoben.
Für Diskussionen dürfte ein anderer Beschluss sorgen. Die Uefa hat nämlich auch beschlossen, Konzerte vor grossen Fussball-Veranstaltungen beizubehalten. Eine Entwicklung, die zuletzt viele Fans verärgert hat.
Wir erinnern uns: Helene Fischer wird beim DFB-Pokal-Final von einem Pfeifkonzert aus dem Stadion gejagt und die Show der Black Eyed Peas vor dem diesjährigen CL-Endspiel wird in den sozialen Medien in den Boden gestampft.
Die Uefa erklärt ihren Entscheid damit, dass sich solche Veranstaltungen in den USA bewährt haben. (jsl)