Natürlich ist ein Fussballfeld, egal in welcher Liga, keine rechtsfreie Zone. Natürlich muss das Fairplay grossgeschrieben werden. Natürlich steht die Gesundheit der Spieler immer im Vordergrund. Wer auf einem Spielfeld beispielsweise gewalttätig wird, der muss zur Rechenschaft gezogen werden.
Einen Viertliga-Goalie aber nach einem Foul, wie es in einem Fussballspiel vorkommen kann, zu verurteilen, das ist ein Unding. Jeder Amateursportler weiss, dass es ab und an harte Zweikämpfe gibt.
Da sind Emotionen im Spiel, so wie es sie auch in den Profi-Ligen gibt. Man stelle sich mal vor, jeder Spieler müsste sich nach einem Zweikampf mit Verletzungsfolge vor Gericht verantworten – das wäre absurd. Doch wegen diesem wegweisenden Urteil nicht mehr undenkbar.
Dass der verletzte Spieler nie mehr Fussball spielen kann, ist traurig, schockierend und zu bedauern. Doch kann so etwas in jedem Spiel in fast jeder Sportart passieren. In diesem Fall hat der Schiedsrichter das Foul nur mit Gelb bestraft. Eine Verletzungsabsicht hat er nicht festgestellt.
Und jetzt fällt ein Gericht ein derart fragwürdiges Urteil. Das kratzt an den Grundfesten des Amateursports und sorgt für grosse Verunsicherung.
Nicht die Juristen, nicht die Spieler: Der Schiedsrichter ist die einzige Instanz, die hier eine Strafe hätte aussprechen dürfen. Für das ist er nämlich da.