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Heinrich Schifferle hat eine bedingte Geldstrafe kassiert.
Foto: Urs Lindt/freshfocus
Viktor Dammann
Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 144'000 Franken verurteilt. Das Urteil kann noch ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Das Gericht war überzeugt, dass sich Schifferle als Geschäftsführer der Immobilienfirma SISKA seine privaten Motorfahrzeugversicherungen bezahlen liess (rund 9000 Franken). Dies hatte Schifferle vor Gericht eingeräumt. Zudem kaufte er auf Geschäftskosten eine Schutzdecke für seine Nobelkarosse.
Zudem wurde ihm angelastet, dass er einen SISKA Mitarbeiter angewiesen hatte, seinem Zahnarzt die Buchhaltung zu führen.
Von den übrigen Vorwürfen wurde er vollumfänglich freigesprochen.