Neuer Sauber-Schreck
Sutil will 3,5 Millionen von Sauber

Ein neues Urteil bringt Sauber unter Druck. Es geht um alte Forderungen des Fahrers Sutil.
Publiziert: 14.01.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 03:44 Uhr
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Konfrontation: Die Zeiten, in denen Teamchefin Kaltenborn und Formel-1-Pilot Sutil an einem Strang zogen, sind vorbei – inzwischen trifft man sich nur noch vor Gericht.
Foto: KEY
Von Roger Benoit, Viktor Dammann und Oliver Görz

Das drohende Unheil scheint für Sauber letzten März eigentlich schon abgewendet. Das Bezirksgericht Hinwil ZH entscheidet damals gegen ein Rechtsöffnungsverfahren, mit dem Ex-Formel-1-Pilot Adrian Sutil (De) ausstehende Honorare von über 3,5 Mio. Franken aus dem Jahr 2014 einklagen will. Es ist zunächst ein juristischer Sieg für Sauber, der dem Team kurz nach der schmerzlichen Abfindung an seinen früheren Ersatzfahrer Giedo van der Garde (rund 15 Mio. Franken) weiteren Schaden erspart.

Doch inzwischen ist das ­Urteil vom 31. März 2015 nur noch Altpapier. Denn das Zürcher Obergericht gibt nun der Beschwerde Sutils in grossen Teilen recht und erteilt die provisorische Rechtsöffnung für die Betreibung über exakt 3'522'542 Franken. Zuzüglich Zinsen in sechsstelliger Höhe.

Dabei geht es dem 33-jährigen Wahl-Solothurner Sutil einzig ums Geld – anders als Van der Garde, der sich vor dem GP Australien im März ins Sauber-Cockpit klagen wollte. Hintergrund ist der Streit zwischen Sauber und Sutil über eine vermeintliche Mitgift des «Pay Drivers». In diesem Fall angeblich 40 Mio. Franken. Wobei Sutil bestreitet, dieses Geld je zugesagt zu haben.

Doch welche Konsequenzen hat nun das neue Urteil? Sauber-Chefin Monisha Kaltenborn stellt gegenüber BLICK klar: «Die Entscheidung betrifft lediglich verfahrensrechtliche Aspekte.» Ins Detail geht sie angesichts des laufenden Verfahrens nicht. Wie gestern auch Sutil im Gespräch mit BLICK: «Ich bleibe ruhig, ich habe nichts falsch gemacht!»

Die Ausführungen des Obergerichts zeigen derweil den möglichen Ausweg für Sauber auf: Man könne innerhalb von 20 Tagen beim zuständigen Schiedsgericht (Genfer Handelskammer) auf Aberkennung der Forderung klagen. Unterlässt Sauber dies, wird die Rechtsöffnung definitiv.

Aber am Ende dürfte es wie im Fall Van der Garde zu einer aussergerichtlichen Einigung kommen. Und das könnte sich dann noch einige Wochen hinziehen. Mitten in die Saison.

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