Mehr als vier Jahre ist der schlimme Ski-Unfall von Michael Schumacher (49) mittlerweile her. Noch immer ist der ehemalige Formel-1-Star, der mit seiner Familie in Gland am Genfersee ein Haus gebaut hat, auf Hilfe angewiesen. Trotz immer wieder aufkeimenden Spekulationen: Details über Schumis Zustand sind nicht bekannt.
Dafür kommt nun Licht ins Dunkel, was mit Schumis Riesen-Vermögen passiert. Wie die «Bunte» enthüllt, liegt die Generalvollmacht über die Millionen bei Michael Schumachers Vater Rolf (72). Diesem erteilte er am 27. August 1992 eine Generalvollmacht, die bis heute gültig ist.
Vor seinem ersten Einsatz in der Formel 1 ermächtigte er seinen Papa, ihn in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Michael und seine heutige Ehefrau Corinna waren da schon zusammen, aber noch nicht verheiratet.
Im April 2014 beantragte Corinna laut der «Bunten», für Michael Geschäfte abwickeln zu dürfen, da er nach dem Ski-Unfall «urteilsunfähig» sei.
Das darf sie – allerdings nicht unbegrenzt. Die Kesb, die Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde, zuletzt immer wieder in den Schlagzeilen, passt nämlich auf! «Bei grösseren Geldbeträgen, Grundstückskäufen oder Krediten», so «Bild», muss Corinna zwar nicht erst Schwiegerpapa Rolf, aber immerhin die Kesb fragen.
Beim Nachlass reden die Behörden dafür nicht mit: In seinem Testament hat Michael laut «Bunte» Corinna und seine Kinder Gina Maria (21) und Mick (19) als Haupterben eingesetzt. Theoretisch dürfte Vater Rolf die Erben also auch bezüglich des Nachlasses vertreten.
Streit dürfte es darob zum Glück nicht geben: Das Verhältnis von Rolf und Schwiegertochter Corinna ist dem Vernehmen nach gut. Papa Schumacher wohnt wie seit Jahren geplant auf dem Schumi-Grundstück am Genfersee in einem eigenen Haus.