Corinna Schumacher (49) muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) fragen, wenn sie ein Haus verkaufen oder einen Kredit aufnehmen will. Hätte Michael Schumacher (49) einen Vorsorgeauftrag verfasst, wäre seiner Frau das erspart geblieben.
Im Vorsorgeauftrag legt man fest, wer die Vertretung übernimmt, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist, wer die Finanzen regelt und das Vermögen verwaltet. Selbst Verheiratete haben ohne eine solche Verfügung nur beschränkte Befugnisse.
Zu Vorsorgeauftrag wird dringend geraten
Stattdessen, so sieht es das Gesetz vor, schaltet sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein und bestimmt einen Beistand. Wie bei Michael und Corinna Schumacher.
Will man also möglichst wenig mit der Kesb zu tun haben, wird dringend zu einem Vorsorgeauftrag geraten. Diesen kann man entweder wie ein Testament von Hand schreiben, datieren und unterschreiben. Oder man lässt ihn von einem Notar aufsetzen und beurkunden.
Wichtig: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde akzeptiert nur Vorsorgeaufträge, die im Original vorliegen. Das heisst: Unbedingt an einem Ort aufbewahren, an dem die Verwandten sie auch finden. (fae)