Am 15. Februar 2021 veröffentlichte Blick.ch einen Artikel unter dem Titel «Djokovic beklagt sich: ‹Ungerecht, dass ich nicht wie Federer angesehen werde!›» Gegen den Artikel ging eine Beschwerde beim Schweizer Presserat ein, die teilweise gutgeheissen wurde. So sieht der Presserat durch das Zitat in der Schlagzeile das Wahrheitsgebot der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt. Vom Presserat abgewiesen wurde hingegen die Beschwerde, dass der Artikel Teil einer Propaganda-Aktion des Blick gegen Djokovic sei.
Am 26. Februar 2021 erschien auf Blick.ch ein Text unter der Rubrik «Dinos Check» mit dem Titel «Tiger überlebt die Polizei von L.A.», Untertitel «Tiger Woods kommt nach dem Autounfall im L.A.-County mit dem Leben davon. Er wurde von den Polizeibeamten erkannt.» Gegen den Artikel ging eine Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Diese wurde teilweise gutgeheissen, die Trennung von Fakten und Kommentar sei nicht gewährleistet gewesen. In allen übrigen Punkten wird die Beschwerde abgewiesen.