Hier checkt HCD-Herzog SCB-Blum gegen den Kopf
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Üble Szene:Hier checkt HCD-Herzog SCB-Blum gegen den Kopf

Wie Blum gegen Herzog
Auch diese Hockey-Fälle landeten vor Gericht

Eric Blum (35) gegen Fabrice Herzog (27) ist nicht der erste Fall im Schweizer Eishockey, der vor einem Gericht ausgefochten wird. Bei zwei Gelegenheiten kam es zu einer Verurteilung.
Publiziert: 08.04.2022 um 00:37 Uhr
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Aktualisiert: 08.04.2022 um 22:44 Uhr
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Eric Blum (unten) reicht Zivilklage gegen Fabrice Herzog (2.v.r.) ein.
Foto: keystone-sda.ch

Eric Blum reicht Zivilklage gegen Fabrice Herzog ein. Der Stürmer des SC Bern verlässt damit die Ebene der Sportjustiz und wählt den Gang vor ein ziviles Gericht. Dafür gibts im Schweizer Eishockey Präzedenzfälle.

Gar vor Bundesgericht landete die Akte Misko Antisin gegen Petr Malkow. EVZ-Spieler Antisin hatte Ambris Malkow im Januar 1993 mit einem Kniestich niedergestreckt. Vom Tessiner Kantonsgericht wurde er wegen Körperverletzung mit Eventualvorsatz zu einer Busse von 3000 Franken verdonnert. Ein Urteil, das 1995 nach einer Reihe von Einsprachen durch das Bundesgericht bestätigt wurde. Pikant: Der Ex-Schiri und spätere Liga-Funktionär Willi Vögtlin beurteilte den Kniestich vor Gericht als «Dutzendfoul».

Für viel Aufsehen sorgte ein Check des Davosers Kevin Miller gegen ZSC-Stürmer Andrew McKim am 31. Oktober 2000. Miller erwischte seinen Gegenspieler von hinten mit dem Ellbogen am Kopf. McKim zog sich dabei ein Schädel-Hirn-Trauma zu – Karriereende. Miller wurde vom Zürcher Bezirksgericht wegen leichter und fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit drei Monaten bedingt bestraft. Nach seiner Rückkehr in die USA weigerte sich Miller jedoch, den Schweizer Gerichtsentscheid anzuerkennen. Ein US-Gericht verurteilte ihn zu einer Genugtuungszahlung von 1,6 Millionen Dollar – 14 Jahre nach dem Check.

Ein spätes Nachspiel hatte auch ein Zusammenprall von Edgar Salis (damals Ambri) mit dem Zuger Kevin Todd am 7. Februar 1999. Die Szene wurde weder vom Schiri noch vom Einzelrichter geahndet. Und trotzdem stritt der Kanadier Todd, der seine Karriere wenige Partien später beenden musste, an allen Fronten: Von der Unfallversicherung des EVZ wurde er mit 5,5 Millionen Franken entschädiget. Seine Klage wegen Körperverletzung schmetterte das Zuger Strafgericht ab – Salis wurde freigesprochen.

Pat Schafhauser und Ronny Keller, die nach Unfällen auf dem Eis für immer gelähmt bleiben, verzichteten dagegen auf eine Klage. Im Fall von Olten-Verteidiger Keller und Langenthal-Stürmer Stefan Schnyder eröffnete die Staatsanwaltschaft Solothurn 2013 zwar von Amtes wegen ein Strafverfahren. Dieses wurde nach dem Freispruch durch den Einzelrichter aber geschlossen. (cmü)

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