Im Fall Scherwey (SCB) gegen Roe (Zug) fällte Einzelrichter Karl Knopf ein Urteil: Scherwey wird wegen Check gegen den Kopf vier Spiele aus dem Verkehr gezogen.
Korrekt oder zu hoch? Ist wohl angemessen. Das Studium des Urteils bietet allerdings Anlass zum Schmunzeln.
Ein paar Auszüge:
1. Vom Club des verletzten Spielers kam innert Frist keine Stellungnahme und insbesondere auch kein Arztzeugnis, weshalb davon ausgegangen wird, dass er nicht ernsthaft verletzt worden ist.
Blick-Anmerkung 1) Nicht ernsthaft verletzt. Davon gehen wir auch aus, ansonsten hätte Roe die Partie kaum fortgesetzt.
2. Der PSO (Offizieller für Spielersicherheit, die Red.) beurteilte die Aktion als «Kategorie 2, mehr als eine Spielsperre», weil der Kopf der hauptsächliche Kontakt gewesen sei, dieser Kontakt signifikant gewesen sei, dieser Kontakt hätte vermieden werden können, Scherwey nicht auf die Scheibe geschaut habe und sich sein Gegenspieler in einer verletzlichen Position befunden habe.
2) Wäre der Kopf der hauptsächliche Kontakt gewesen, wäre der Spieler wohl ernsthaft verletzt worden. Die Videobilder zeigen relativ eindeutig, dass Scherwey erst den Oberkörper und dann den Kopf trifft.
3) Jeder Kontakt kann theoretisch vermieden werden. Zum Beispiel dann, wenn man keine Lust verspürt oder gerade unpässlich ist.
4) Scherwey war nicht verpflichtet, auf die Scheibe zu schauen. Schaut ein Spieler auf die Scheibe, kann er keinen Check mehr setzen, weil er ja dann auf die Scheibe schaut und nicht mehr auf den Gegner. (Checks sind im Eishockey grundsätzlich erlaubt).
5) Der Gegenspieler befand sich tatsächlich in einer verletzlichen Position.
3. Der Treffer erfolgte direkt gegen den Kopf.
6) Nein, erfolgte er nicht. Ansonsten wäre Roe höchstwahrscheinlich ernsthaft verletzt worden (Siehe Ziff. 1), 2)).
4. Der Gegenspieler befand sich in einer hilflosen Situation. Ausserdem war er nicht der direkte Gegenspieler von Scherwey, sondern von Bern’s Gerber. Roe machte auch keine plötzlichen und unerwarteten Bewegungen. Die Position seines Kopfes war stets gut vorhersehbar.
7. Hilflos? Eben hiess es noch verletzlich.
8. Roe war tatsächlich nicht der direkte Gegenspieler von Scherwey, weil er ja schon der direkte Gegenspieler von Gerber war.
9. Roe machte aus Scherweys Perspektive gleich mehrere plötzliche und auch eine unerwartete Bewegung. Er war ja von Gerber geschubst worden.
9. Die Position von Roes Kopf war stets gut vorhersehbar? Das mag vielleicht auf das Standbild zutreffen, in Realtime war Roe allerdings in Bewegung.
5. Es wäre dem Beschuldigten ein Leichtes gewesen, die Scheibe zu spielen. Stattdessen entschied er sich einen Check auszuführen, den er auch noch direkt gegen den Kopf führte. Der Check war absolut unnötig.
10) Es wäre Scherwey ein Leichtes gewesen, die Scheibe zu spielen? Stimmt. Das wollte er aber nicht. Und weil Checks erlaubt sind, musste er das auch nicht zwingend tun.
11) Stattdessen entschied er sich, einen Check auszuführen. Na und? Das muss ihm überlassen werden (Checks sind im Eishockey grundsätzlich erlaubt).
12) Einen Check, den er auch noch direkt gegen den Kopf führte? (Siehe Ziff. 6)).
13) Der Check war absolut unnötig? Das sind Besuche des Affenkäfigs im Zürcher Zoo auch – und trotzdem gibt es Leute, die darauf Lust haben (ausserdem sind Checks im Eishockey erlaubt und deshalb nie unnötig, sie können höchstens irregulär sein).
6. Solche Checks gegen einen wehrlosen Spieler haben in einem Eishockeyspiel nichts zu suchen und es ist wohl nur einer glücklichen Fügung zuzuschreiben, dass sich der gefoulte Spieler keine schwere Hirnerschütterung zugezogen hat.
14) Solche Checks gegen einen wehrlosen Spieler (erst verletzlich, dann hilflos, nun wehrlos) haben in einem Eishockeyspiel nichts zu suchen? Nun wird es etwas weinerlich (fehlt nur noch, dass es auch dem Einzelrichter den Magen umdreht).
15) Eine glückliche Fügung? Obwohl der Kopf laut Urteil der hauptsächliche Kontakt war? Da müssen höhere Mächte im Spiel gewesen sein. Immerhin ist sich nun auch der Einzelrichter sicher, dass Roe keine schwere Hirnerschütterung erlitten hat.
Abschliessendes Urteil: Das Strafmass ist hart (für den Chronisten zu hart), aber vertretbar. Garret Roe war in einer verletzlichen Position, bereits in einen Zweikampf involviert und wurde tatsächlich am Kopf getroffen (wenn auch nicht als hauptsächlicher Kontakt).
In der Urteilsbegründung leistet sich der Einzelrichter allerdings ein paar Formulierungen, die tatsächlich zu schweren Hirnerschütterungen führen könnten.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | HC Davos | 26 | 30 | 53 | |
2 | ZSC Lions | 24 | 31 | 52 | |
3 | SC Bern | 27 | 19 | 48 | |
4 | Lausanne HC | 26 | 2 | 46 | |
5 | EHC Kloten | 27 | 0 | 44 | |
6 | EV Zug | 27 | 16 | 42 | |
7 | EHC Biel | 26 | 0 | 37 | |
8 | HC Fribourg-Gottéron | 27 | -9 | 35 | |
9 | Genève-Servette HC | 23 | 2 | 33 | |
10 | SCL Tigers | 25 | -3 | 33 | |
11 | HC Ambri-Piotta | 26 | -14 | 33 | |
12 | HC Lugano | 25 | -19 | 32 | |
13 | SC Rapperswil-Jona Lakers | 27 | -15 | 32 | |
14 | HC Ajoie | 26 | -40 | 21 |