Machtkampf mit Lausanne-Quennec
Verwaltungsrat Wawrinka tritt zurück

Zerreissprobe im Schweizer Eishockey: Der Verwaltungsrat von Lausanne wehrt sich gegen Eigentümer Hugh Quennec, der auch Servette-Genf besitzt. Stan Wawrinka, Mitglied des Verwaltungsrats, hat sich schon verabschiedet.
Publiziert: 18.12.2015 um 15:53 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 19:15 Uhr
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Tennis-Profi Stan Wawrinka war Mitglied des Verwaltungsrats der Lausanne HC SA.
Foto: Blicksport

Am Freitag-Nachmittag stellt der Verwaltungsrat der Lausanne HC SA dem Eigentümer ein Ultimatum: Bis zum 31. Januar eine Kapitalerhöhung genehmigen oder das Gremium mit Präsident Patrick de Preux, CEO Sacha Weibel, Marco Terribilini, Georges Gagnebin, Christophe Bally und Tennisprofi Stan Wawrinka, der sein Herzprojekt jetzt aufgrund dieser Querelen und mangels Zeit aufgibt.

Momentan vermittelt der Waadtländer Kantonsrat zwischen den Verwaltungsräten und dem Eigentümer. Und der heisst Hugh Quennec (50). Richtig: Der Eigentümer von Genf-Servette. Quennec wehrt sich als Mehrheitsaktionär von Lausanne momentan gegen eine Kapitalerhöhung, wohl um die Macht nicht zu verlieren.

Die Kapitalerhöhung ist darum erforderlich, weil Lausanne im neuen Stadion (soll bis spätestens 2019 stehen) mit Investitionen in die Infrastruktur (rund 10 Millionen Franken) die begehrten Gastro-Rechte erwerben kann. Und sich damit wirtschaftlich für die Zukunft absichert. «Ohne diese Investitionen geht es bei uns nicht weiter», sagt ein Klubvertreter. «Wir müssen neue Einnahmequellen erschliessen, sonst sind wir erledigt.»

Als Gegengeschäft der Kapitalerhöhung würden die Investoren, die teilweise schon bereit stehen, Aktien erhalten. Damit wäre aber Quennecs Mehrheit gefährdet.

Aber wie ist es überhaupt möglich, dass der Servette-Mehrheitsaktionär gleichzeitig Eigentümer eines zweiten NLA-Klubs ist? Die National League sagt nur: «Ein Klub darf keinen anderen Klub der gleichen Liga besitzen.»

Um diesen Passus zu umschiffen, muss man nicht mal ein gewiefter Finanzakrobat sein: Einfach eine Holding gründen, Aktien überschreiben – fertig.

«Die Liga muss diese Regeln dringend ändern und diesen unsäglichen Zustand so rasch als möglich beenden», sagt ein NLA-CEO.

Greifen wird diese Regel erst, wenn der wirtschaftlich Verantwortliche eines Klubs nicht mehr als 20 Prozent der Aktien eines Klubs der gleichen Liga besitzen darf. Gemäss Obligationenrecht (OR) kann der Verwaltungsrat einer AG in Erfahrung bringen, wer der wirtschaftlich Verantwortliche der Firma ist. Und diese muss gemäss OR eine natürliche Person sein. 

Stellungnahme von Swiss Ice Hockey

Swiss Ice Hockey nimmt Kenntnis von den Entwicklungen rund um die Lausanne Hockey Club SA und deren Aktionariat. Die Involvierten werden eine Vorladung der Liga erhalten, um alle Verpflichtungen der Lausanne Hockey Club SA im Rahmen der Lizenzerteilung für die laufende Saison zu garantieren. Zudem werden sie aufgerufen, eine Deklaration abzugeben, dass geltende Statuten und Reglemente der SIHF/NL eingehalten sind. Entsprechende Abklärungen wurden von der Lizenzkommission bereits vor einigen Tagen nach dem Auftreten erster Indizien unverzüglich eingeleitet. Auf Grund der bereits laufenden Untersuchung können derzeit keine weiteren Kommentare abgegeben werden.

Swiss Ice Hockey nimmt Kenntnis von den Entwicklungen rund um die Lausanne Hockey Club SA und deren Aktionariat. Die Involvierten werden eine Vorladung der Liga erhalten, um alle Verpflichtungen der Lausanne Hockey Club SA im Rahmen der Lizenzerteilung für die laufende Saison zu garantieren. Zudem werden sie aufgerufen, eine Deklaration abzugeben, dass geltende Statuten und Reglemente der SIHF/NL eingehalten sind. Entsprechende Abklärungen wurden von der Lizenzkommission bereits vor einigen Tagen nach dem Auftreten erster Indizien unverzüglich eingeleitet. Auf Grund der bereits laufenden Untersuchung können derzeit keine weiteren Kommentare abgegeben werden.

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