BLICK hat beschlossen, bezahlte Inhalte künftig wie folgt zu kennzeichnen:
- Von der Werbeabteilung (Ringier Advertising) für Kunden aufbereitete, bezahlte redaktionelle Inhalte werden beim Titel gekennzeichnet mit «Präsentiert von xx».
- Diese Inhalte werden auf Artikelebene zusätzlich gleich am Anfang versehen mit dem Vermerk: «Das ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von xx».
- Bei bezahlten politischen Inhalten dieser Art steht zusätzlich: «Bei diesem Inhalt handelt es sich um politische Werbung.»
- Vom Werbekunden aufbereitete Inhalte heissen grundsätzlich «Publireportage».
- Produktbezogene Promotionen sind mit «Promotion» oder «Promo» gekennzeichnet.
Die journalistische Unabhängigkeit und die klare Trennung zwischen redaktionellen und kommerziellen Inhalten sind unverhandelbare Grundsätze der Ringier-Gruppe.