Foto: Thomas Buchwalder

Transparenz ist uns wichtig
So deklariert BLICK bezahlte Inhalte

Auf Blick.ch stehen einerseits völlig unabhängige, redaktionelle Artikel. Andererseits klar deklarierte, bezahlte Inhalte von Werbekunden. In jüngster Zeit gab es eine Diskussion darüber, ob diese genügend erkennbar sind.
Publiziert: 28.01.2021 um 17:52 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2021 um 18:03 Uhr

BLICK hat beschlossen, bezahlte Inhalte künftig wie folgt zu kennzeichnen:

  • Von der Werbeabteilung (Ringier Advertising) für Kunden aufbereitete, bezahlte redaktionelle Inhalte werden beim Titel gekennzeichnet mit «Präsentiert von xx».
  • Diese Inhalte werden auf Artikelebene zusätzlich gleich am Anfang versehen mit dem Vermerk: «Das ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von xx».
  • Bei bezahlten politischen Inhalten dieser Art steht zusätzlich: «Bei diesem Inhalt handelt es sich um politische Werbung.»
  • Vom Werbekunden aufbereitete Inhalte heissen grundsätzlich «Publireportage».
  • Produktbezogene Promotionen sind mit «Promotion» oder «Promo» gekennzeichnet.

Die journalistische Unabhängigkeit und die klare Trennung zwischen redaktionellen und kommerziellen Inhalten sind unverhandelbare Grundsätze der Ringier-Gruppe.

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