Fahrlehrer:in als erste Anlaufstelle
Eine professionelle Fahrausbildung ist deshalb unerlässlich. Zudem sollte bereits vor der Prüfung viel Praxiserfahrung gesammelt werden – sowohl während der Fahrstunden mit Fahrlehrer:in als auch in privaten Übungseinheiten. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt, in Kombination mit Fahrstunden in der Fahrschule, mindestens 3000 Kilometer vor der praktischen Fahrprüfung zurückzulegen.
Beim Erlernen des Autofahrens sollten private Übungsfahrten immer in Absprache mit der Fahrschule erfolgen. Bevor es jedoch so weit ist, gilt es, die Basics zu erlernen. Erst wenn diese sitzen, sollte man sich in den regulären Verkehr begeben. Aber Achtung: Gerade private Laienbegleiter:innen neigen oftmals dazu, die Fahrschüler:innen zu überfordern. Auch hier gilt deshalb der Grundsatz: Erste Anlaufstelle muss der/die Fahrlehrer:in sein.
Üben, üben … und nochmals üben
Wer die ersten Fahrstunden hinter sich, soll auch privat mit einer Begleitperson Erfahrungen sammeln. Übungsfahrten sind für Fahranfänger:innen von unschätzbarem Wert. Hierbei lernen sie nicht nur das Fahrzeug und sein Verhalten besser kennen, sondern auch, sich selbst und schwierige Verkehrssituationen einzuschätzen.
An die sogenannten Laienbegleiter:innen gibt es dabei klare Anforderungen:
- Sie müssen älter als 23 Jahre sein,
seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sein
und die Probezeit erfolgreich absolviert haben.
Zudem ist bei privaten Übungsfahrten darauf zu achten, dass die Handbremse gut erreichbar ist. Bei Fahrzeugen mit elektronischer Handbremse sollte im Voraus sichergestellt werden, dass die Handbremse im Bedarfsfall das Fahrzeug sicher zum Stillstand bringt. Gegebenenfalls muss beim Autohändler nachgefragt werden.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um Werbung.