Zwei Rinder betroffen
Blauzungenkrankheit taucht in der Schweiz wieder auf

Die Blauzungenkrankheit ist fünf Jahre nach der Eliminierung zurück in der Schweiz. Die für Menschen nicht gefährliche Erkrankung wurde bei zwei Rindern in den Kantonen Basel-Landschaft und Jura nachgewiesen.
Publiziert: 03.11.2017 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 03.10.2018 um 10:34 Uhr
Diese Kuh bekam die Blauzungen-Krankheit. Die Krankheit ist besonders tödlich für Schafe.
Foto: dpa Picture-Alliance / Ralf Roeger

Nachgewiesen wurde die Krankheit im Rahmen eines jährlichen Untersuchungsprogrammes, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mitteilte. Auf den beiden betroffenen Betrieben wurden keine weiteren erkrankten Tiere gefunden.

Zurzeit legt das BLV landesweit eine Blauzungen-Zone fest. Damit ist der Verkehr von Tieren innerhalb der Schweiz weiterhin ohne Einschränkungen möglich.

Sollen allerdings Tiere in EU-Länder exportiert werden, die frei sind von der Blauzungenkrankheit, gelten Einschränkungen. Dasselbe ist der Fall für die Ausfuhr von Samen, Eizellen und Embryonen. Die Schweiz erfülle damit die Auflagen der EU, schrieb das BLV.

Zurzeit keine Impfpflicht

Die neu erkrankten Tiere trugen das Virus des Serotyps 8, gegen das eine Impfung möglich ist. Amtlich angeordnete vorbeugende Impfungen sind laut BLV zurzeit nicht geplant. 2008 hatte der Bund nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit die Impfung für obligatorisch erklärt, auch 2009 und 2010 gab es obligatorische Impfkampagnen.

Überraschend kommen die Infektionen für das BLV nicht. Der in der Schweiz nachgewiesene Virustyp grassiert seit mehreren Jahren in Frankreich und seit 2015 auch im Grenzraum von Frankreich und der Schweiz. Hierzulande tauchte ein erster Fall der Krankheit 2007 auf; seit 2012 war die Schweiz offiziell frei von der Seuche.

Das Virus wird von Insekten auf Wiederkäuer übertragen. Erkrankte Tiere haben unter anderem Fieber, entzündete Schleimhäute, Ödeme am Kopf und es kommt zu Fehlgeburten. Wer den Verdacht hat, dass eines seiner Tiere die Krankheit hat, muss einen Tierarzt verständigen. Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. (SDA)

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