Zwei Männer stehen vor Gericht
Solothurner Mordprozess an geheimem Ort

Elf Jahre nach einem tödlichen Raubüberfall in Metzerlen SO geht am (heutigen) Montag vor dem Richteramt Dorneck-Thierstein der Prozess gegen zwei Männer weiter. Opfer des Verbrechens war ein 71-jähriger Schweizer. Das Gericht tagt an einem geheimen Ort.
Publiziert: 31.05.2021 um 05:51 Uhr
Der Prozess zum tödlichen Raubüberfall in Metzerlen SO findet an einem geheimen Ort statt. Medienvertreter können die Verhandlung als Videoübertragung mitverfolgen. (Symbolbild)
Foto: Sebastian Kahnert

Es gehe um die Sicherheit aller am Prozess Beteiligten, hiess es. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen. Medienvertreter können den Prozess jedoch via Videoübertragung mitverfolgen.

Vor dem Richteramt müssen sich ein Holländer mit serbischen Wurzeln und ein Serbe verantworten. Beide Männer befinden sich in Haft. Sie sind wegen Mordes und wegen bandenmässigen Raubes angeklagt. Der Prozess soll bis am Freitag dauern.

Der Raubüberfall hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet. Ein 71-jähriger Schweizer wurde in seinem Haus schwer verletzt.

Die Angeklagten sollen ihn mit Kabelbindern gefesselt und mit einem kantig-stumpfen Gegenstand mindestens acht Mal wuchtig auf den Kopf geschlagen haben. Der Lokalpolitiker starb vier Monate nach der Tat im Spital.

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, erhofften sich die beiden Hauptangeklagten im Haus in Metzerlen Bargeld in Millionenhöhe zu erbeuten. Sie durchsuchten die ganze Liegenschaft - und stahlen schliesslich einen Haustür- und einen Autoschlüssel. Vermögenswerte fanden sie nicht.

Im vergangenen Dezember war die Verhandlung verschoben worden, nachdem der Verteidiger eines Beschuldigten den Saal unter Protest verlassen hatte. Der betroffene Verteidiger, Anwalt Thomas Fingerhuth, sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA damals, ihm sei keine andere Wahl geblieben, als zu gehen.

Sein Klient sei «wie ein Tier» behandelt worden. Er sei in einem sogenannten Bunker ohne Tageslicht untergebracht gewesen, obwohl er sich anständig benommen habe. Der Anwalt sagte, er habe das Gericht informiert, dass sein Klient in seinem schlechten Zustand nicht in der Lage gewesen sei, am Prozess teilzunehmen. Doch sein Antrag, die Haftbedingungen zu ändern, sei vom Gericht abgewiesen worden. (SDA)

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