Damit muss er definitiv eine Busse von 10'000 Franken bezahlen. Den beiden Freundinnen muss der Mann eine Genugtuung von 1500 beziehungsweise 2000 Franken leisten. Beiden hatte der Verurteilte in zwei verschiedenen Wasserbecken des Freizeitparks in die Badehose gegriffen.
Die jungen Frauen meldeten sich nach dem zweiten Vorfall beim Bademeister, weil für sie klar wurde, dass der Mann mit Absicht gehandelt hatte.
Der Polizist hält daran fest, dass er beim ersten Zwischenfall ausgerutscht und mit einer jungen Frau zusammengestossen sei. Bei der Belästigung der zweiten Frau, sei er gar nicht im entsprechenden Becken, einem Solebad, gewesen.
Das Bundesgericht bestätigt mit seinem am Freitag publizierten Entscheid das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom Februar 2014. (Urteil 6B_630/2014 vom 20.01.2015) (sda)