«Wir haben die Bilateralen mit der EU immer befürwortet», sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner laut Redetext in seiner Eröffnungsansprache. Sie sorgten für ein geregeltes Verhältnis zu Europa. Arbeitsplätze und Löhne müssten aber geschützt und dieser Schutz immer wieder angepasst werden.
«Dass dies fehlte, war der grobe Fehler vor dem Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitative am 9. Februar 2014», sagte Rechsteiner. Ausschlaggebend für das Ja sei die Generation der älteren Arbeitnehmenden gewesen.
Auch an der gut besuchten Versammlung äusserten sich zahlreiche Delegierte kritisch zum Thema. Vor allem Bewohner von Grenzkantonen hätten über ihre Erfahrungen mit Lohndumping berichtet, sagte SGB-Sprecher Thomas Zimmermann der Nachrichtenagentur sda.
Die Bilateralen würden nicht nur positiv aufgenommen. Die Delegierten hätten auf Lücken in den flankierenden Massnahmen hingewiesen - so empfänden sie die Kontrollen von Unternehmen als nicht genügend. Firmen in gewissen Gebieten müssten nämlich nur alle 25 Jahre mit Kontrollen rechnen, sagte Zimmermann.
Für besorgniserregend hält der SGB die Forderung nach Kontingenten um die Einwanderung zu beschränken, wie es die Initiative der SVP will. Eine Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit würde die Lage aller Arbeitnehmenden verschlechtern, hielt der SGB fest.
Ob Tieflohnstellen, Schwarzarbeit oder prekäre Arbeitsbedingungen: Im alten Kontingentsystem, das vor der Personenfreizügigkeit in Kraft war, sei der Druck auf die Löhne gross gewesen, schreibt der SGB in einem Massnahmenkatalog.
Mit dem freien Personenverkehr wurden flankierende Massnahmen eingeführt, welche die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz schützen sollen. Diese Massnahmen bezeichnete der SGB zwar als Fortschritt. Doch die Bussen für Unternehmen, welche Dumpinglöhne bezahlten, seien zu tief.
Die Delegierten verabschiedeten deshalb einstimmig einen Katalog von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden, welche in ihren Augen mit den Bilateralen einhergehen müssten. Dazu gehören Betriebskontrollen im Abstand von fünf Jahren. Von 5000 auf 30'000 Franken ansteigen sollen die Bussen für von Unternehmen begangene Lohnverstösse.
Der SGB setzt zudem auf Prävention: Er fordert ein Berufsregister, in welchem Informationen aus den GAV-Bescheinigungen einsehbar seien. Öffentliche Aufträge dürften nur an Firmen vergeben werden, welche einen Nachweis lieferten, dass sie die Schweizer Arbeitsbedingungen einhielten und keine Euro-Löhne zahlten.
Daneben hielt der SGB auch Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fest, ebenso zu besseren Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und zu einem stärkeren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende.