Nach langem Hin und Her stimmten am Donnerstag beide Räte oppositionslos dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag. Durchgesetzt hat sich der Ständerat. Der Nationalrat wollte den Bundesrat ursprünglich ohne Auflagen dazu ermächtigen, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren.
Der Ständerat beharrte jedoch darauf, im Bundesbeschluss eine Voraussetzung zu verankern: Der Bundesrat darf das Kroatien-Protokoll erst dann ratifizieren, wenn er mit der EU eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung gefunden hat, die mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar ist.
Das entspricht der erklärten Absicht des Bundesrates. Das Parlament möchte aber verhindern, dass der Bundesrat unter dem Druck der Forschung von seinen Plänen abweicht und das Protokoll ohne Lösung der Zuwanderungsfrage ratifiziert.
Das würde die Verfassung verletzen, da gemäss dem Zuwanderungsartikel keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die diesem widersprechen.
Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich im Parlament nicht gegen die Bedingung. Eine solche in einem Bundesbeschluss zu verankern, sei zwar eher unüblich. Unüblich sei allerdings auch, dass der Bundesrat dem Parlament einen Vertrag zur Genehmigung unterbreite, bevor die Voraussetzungen zur Ratifikation gegeben seien.
Der Bundesrat habe das wegen des Zeitdrucks getan. Klar sei jedoch, dass die Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine Lösung des Normenkonflikts voraussetze. Der Bundesrat müsse die Verfassung einhalten. Wichtig sei, dass das Parlament die Ratifizierung noch in der laufenden Session genehmige.
Im Nationalrat stellten sich CVP, FDP, GLP und Grüne zuerst gegen eine Bedingung. Als Grund wurde die Sorge um die Forschungszusammenarbeit genannt, die gefährdet sei, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit nicht rasch auf Kroatien ausdehne.
Weil die Schweiz nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative das Kroatien-Protokoll zunächst nicht unterzeichnete, sistierte Brüssel die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Später wurden beide Themen in einem Übergangsabkommen verknüpft.
Wird das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, ist die Schweiz voll assoziiertes Mitglied von Horizon 2020. Andernfalls hat sie den Status eines Drittstaates. Ausserdem müsste die Schweiz wegen der Diskriminierung Kroatiens wohl mit weiteren Gegenmassnahmen rechnen.
Der Nationalrat erklärte sich schliesslich trotzdem mit der expliziten Bedingung einverstanden. Juristisch sei diese überflüssig, aber politisch notwendig, sagte Laurent Wehrli (FDP/VD). Walter Müller (FDP/SG) sprach von einem «klaren Signal» gegenüber dem Volk, das den Zuwanderungsartikel angenommen habe. Auch werde die Verhandlungsposition des Bundesrats durch die Bedingung gestärkt.