Zuwanderung
Kantone stellen Massnahmen für den Fall einer Asyl-Notlage vor

Nach monatelanger Vorbereitung wollen die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren am Donnerstag ein Massnahmenpapier für den Fall einer Notlage im Asylwesen verabschieden. Es könnte in Kraft treten, wenn während drei Wochen 6000 Asylanträge eingehen.
Publiziert: 13.04.2016 um 15:49 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:18 Uhr

Die sogenannte Vorsorgeplanung Asyl definiert die Aufgabenteilung zwischen den Kantonen, den beteiligten Departementen und den Gemeinden und die Koordination im Falle einer Notlage im Asylbereich.

«Es geht darum zu wissen, welche Akteure in dieser Situation was zu tun haben», sagte Hans-Jürg Käser, Vorsteher der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektoren (KKJPD), am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda.

Ziel der Vorsorgeplanung sei, dass auch bei einer sehr starken Zunahme von Flüchtlingen an der Grenze alle Asylsuchenden registriert und «sicherheitsüberprüft», auf ihre Gesundheit untersucht und danach untergebracht und betreut werden könnten. «Wir wollen vermeiden, dass Flüchtlinge unter der Brücke übernachten», sagte Käser.

Seiner Ansicht nach könnte auch die Armee eine Rolle spielen, zum Beispiel bei der Unterstützung des Grenzwachtkorps (GWK) bei Grenzkontrollen, logistischer Unterstützung oder Transportaufgaben. Darüber gebe es beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) interne Diskussionen.

Bereits bekannt ist, dass Wiederholungskurse (WK) - allen voran von Militärpolizisten - verschoben wurden, damit die Armee falls nötig bis zu 2000 Soldaten mobilisieren könnte. Der Bundesrat will in den nächsten Wochen über einen allfälligen Armeeeinsatz an der Grenze befinden.

Ein weiterer Diskussionspunkt sei, wie viele Plätze für Asylsuchende der Bund in einer solchen ausserordentlichen Situation in Bundeszentren für die Erstaufnahme zur Verfügung stellen soll, sagte Käser. Im vorliegenden Papier würden 6000 verlangt, gewisse Kantone möchten aber 8000 bis sogar 10'000 Plätze.

Käser geht davon aus, dass sich die Kantone am Ende auf rund 8000 einigen werden. Für ihn ist diese Zahl jedoch nicht «match-entscheidend», weil die Asylsuchenden bereits nach wenigen Tagen an die Kantone übergeben würden.

Vor allem sie brauchten zusätzliche Plätze und seien darauf angewiesen, in einer Asyl-Notlage auf die sogenannte «Requisitionsverordnung» zurückgreifen zu können. Damit können der Bund, aber auch die Kantone die Gemeinden verpflichten, Zivilschutzanlagen als Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Gemäss Käser stellen sich Bund und Kantone zur Zeit vor, dass die Eckwerte der Vorsorgeplanung in Kraft treten, wenn 6000 Asylgesuche in drei Wochen gestellt werden. Die genauen Kriterien für die Aktivierung des Plans müsste dann allerdings noch vom Staatssekretariat für Migration (SEM) definiert werden.

Die Vorsorgeplanung Asyl wurde seit November 2015 von den Vorständen der KKJPD und der Sozialdirektorenkonferenz (SODK), Vertretern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), des VBS und des SEM ausgearbeitet. Käser geht davon aus, dass die KKJPD an ihrer Frühjahrsversammlung das Papier verabschieden wird.

Aufgrund der Situation in den Herkunfts- und Transitländern rechnet das SEM damit, dass 2016 «nicht weniger Personen als im letzten Jahr» in die Schweiz flüchten werden. 2015 waren rund 40'000 Asylanträge in der Schweiz gestellt worden.

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