Die Kantone haben daher dem ehemaligen Staatssekretär und heutigen ETH-Professor Michael Ambühl den Auftrag gegeben, eine kantonale «bottom up Schutzklausel» zu vertiefen, wie Kdk-Präsident Jean-Michel Cina nach der ausserordentlichen KdK-Plenarversammlung am Freitag auf Anfrage erklärte.
Konkret soll Ambühl prüfen, ob sein Vorschlag, den er für den Kanton Tessin ausgearbeitet hat, auf die nationale Ebene übertragen werden kann. Begleitet wird Ambühl von einer Expertengruppe aus diversen Kantonsvertretern. Diese sollen laut Cina technische Überlegungen und praktische Erfahrungen in die Diskussion einbringen.
Anders als die bundesrätliche Schutzklausel orientiert sich die «bottom up Schutzklausel» von Ambühl nicht an der Zuwanderung, sondern am regionalen Arbeitsmarkt. Anhand von objektiv messbaren Indikatoren - etwa Lohndaten und Arbeitslosenquoten - würde ein Standard definiert. Ab einer gewissen Abweichung käme die «bottom up Schutzklausel» zur Anwendung.
Allfällige Massnahmen würden danach auf der tiefstmöglichen Ebene umgesetzt: etwa in ausserordentlich stark betroffenen, regionalen Wirtschaftsbranchen, in einzelnen Regionen oder - als Ultima ratio - in der ganzen Schweiz. Das Modell unterscheidet zwischen internen Schutzmassnahmen wie beispielsweise einer erleichterten Verlängerung von Normalarbeitsverträgen und externen Massnahmen wie einem Inländervorrang.
Allerdings ist der Kanton Tessin, für welchen Ambühl die «bottom up Schutzklausel» erarbeitet hat, nicht repräsentativ für den Rest der Schweiz. Aber laut Cina ist das Modell prüfenswert. Der Bundesrat werde über die laufenden Arbeiten informiert; die Kantone werden Ende Juni darüber befinden können.
«Ein solcher dezentraler Ansatz könnte den grossen Unterschieden zwischen den regionalen Arbeitsmärkten besser gerecht werden und die Zuwanderung gezielter beeinflussen», hält die KdK in einer Stellungnahme zuhanden des Bundesrates fest. Sie sieht eine solche «bottom up Schutzklausel» als «pragmatische Alternative für das künftige Zulassungssystem».
Dem Vorschlag des Bundesrates hingegen erteilen die Kantone eine deutliche Abfuhr. Die einseitige quantitative Schutzklausel widerspreche dem Ziel, die Zusammenarbeit mit der EU aktuell und künftig weiterzuführen.
Auch den Bedürfnissen der Grenzgängerkantone vermöge der Bundesrat mit seinem zentralistischen Vorschlag nicht in allen Teilen zu genügen. Die Forderung der Kantone ist, dass das Grenzgänger-Regime «so föderal wie möglich auszugestalten ist».
Aus Sicht der Kantonsregierungen wirft das vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungssystem auch ganz grundsätzlich inhaltliche Fragen auf: «Es handelt sich bei der Vorlage um den Versuch, ein liberales Zuwanderungssystem - über eine Auslöseschwelle - mit einem hoch regulierten Zulassungssystem zu verbinden», kritisieren sie. Denn diese Lösung führe unter anderem zu einer grossen rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheit.