«Mit einer Befristung würden wir der EU signalisieren, dass wir an den Bilateralen festhalten wollen», sagt Müller im Interview mit der «NZZ am Sonntag». Gleichzeitig gewänne die Schweiz dadurch Zeit für Reformen, mit denen sich die Zuwanderung drosseln liesse, ohne die Personenfreizügigkeit im Kern zu verletzen.
Würde sich die Zuwanderung innert fünf Jahren spürbar reduzieren, soll das entsprechende Gesetz auslaufen, schlägt Müller vor. «Haben wir unsere Ziele nicht erreicht, kann das Parlament seine Gültigkeit verlängern.»
Die FDP begrüsst grundsätzlich, dass der Bundesrat auf eine Schutzklausel setzt. Müller geht davon aus, dass die Schweiz diese wohl ohne Einverständnis der EU einführen müsste. «Da die EU bis heute keine Anstalten zur Aufnahme von Verhandlungen macht, bleibt wohl letztlich nur die einseitige Einführung einer Schutzklausel, um dem Volkswillen gerecht zu werden.»
Müller befürchtet allerdings als Reaktion Brüssels auf ein einseitiges Handeln der Schweiz grosse Rechtsunsicherheit und «viele schmerzhafte Nadelstiche durch Brüsseler Bürokraten». Die EU-Kommission könnte einzelne Abkommen sistieren, etwa jenes über die technischen Handelshemmnisse. Das würde zu einem «gewaltigen Wettbewerbsnachteil» führen, warnt Müller.
Eine Befristung der Schutzklausel könnte seiner Ansicht nach helfen, den Schaden möglichst gering zu halten. «Unser Vorschlag erlaubt die Anwendung einer einseitigen Schutzklausel unter bestmöglicher Wahrung der wirtschaftlichen Interessen, mit dem Erhalt der Bilateralen», wirbt der FDP-Präsident.