«Zusätzliche Gefährdung»
Warum nimmt der Bund Flüchtlingen das Smartphone weg?

In den Asylzentren des Bundes müssen Flüchtlinge ihre Smartphones abgeben. Der Bund sagt, das sei zu ihrem eigenen Schutz.
Publiziert: 18.12.2015 um 18:21 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 04:32 Uhr
Für die Flüchtlinge ist das Handy das wichtigste Utensil.
Foto: Reuters
Von Kathia Baltisberger

Sie kommen nach Europa in der Hoffnung auf ein besseres Leben – ohne Angst, ohne Terror, ohne verfolgt zu werden. Wenn die Flüchtlinge hier ankommen, ist das Smartphone oftmals das Einzige, was sie noch besitzen. Es ermöglicht ihnen via Internet günstig mit der Familie im Heimatland zu telefonieren, es ist eine Möglichkeit, um an Informationen oder eine Übersetzungshilfe zu gelangen.

Gaby Szöllösy, Chefin Information und Kommunikation beim SEM

Doch wenn die Flüchtlinge in einem Bundesasylzentrum untergebracht werden, wird ihnen das Smartphone abgenommen. Als Ersatz bekommen sie ein älteres Handy ohne Internetzugang. Die Bewohner des Asylzentrums Glaubenberg bei Sarnen kritisierten dieses Vorgehen gegenüber der «Obwaldner Zeitung». BLICK hat beim Staatssekretariat für Migration (SEM) nachgefragt, wieso man den Flüchtlingen ihr Ein und Alles wegnimmt.

«Die Regelung soll verhindern, dass Bilder oder Filme von Gesuchstellern auf sozialen Medien auftauchen, was sie womöglich zusätzlich gefährden könnte», sagt Gaby Szöllösy, Chefin Information und Kommunikation beim SEM. Die Massnahme ist also zu ihrer eigenen Sicherheit. «Diese Personen suchen in der Schweiz Schutz, weil sie gemäss ihren Aussagen in ihrer Heimat entweder verfolgt oder gefährdet sind.»

«Schutz der Person muss gewährleistet sein»

Szöllösy erklärt, dass es Staaten gibt, in denen das Stellen eines Asylgesuchs in einem anderen Land strafbar ist. «Wenn der Heimatstaat erfahren würde, dass sie ein Asylgesuch stellten, würden sie dafür bestraft werden.» In einem solchen Fall könnte man die Person nicht mehr zurückweisen, da sie jetzt tatsächlich gefährdet ist, auch wenn sie es vorher nicht war. «Asyldaten sind hochsensible Daten – der Datenschutz sowie der Schutz der Personen muss gewährleistet bleiben.»

Auch die Kritik der fehlenden Informationsmöglichkeiten weist die SEM-Sprecherin zurück. «Die Gesuchsteller erhalten in den Empfangs- und Verfahrenszentren ein Merkblatt zum Ablauf des Asylverfahrens. Dieses steht in den wichtigsten Herkunftssprachen der Asylsuchenden zur Verfügung. Die Asylsuchenden werden zudem mündlich laufend über den weiteren Verlauf des Verfahrens soweit informiert, wie es zu diesem Zeitpunkt möglich ist.»

Hinzu kommt aber auch noch, dass durch den Smart­phone-Entzug die Ruhe bewahrt werde. «Die Telefone klingeln nicht permanent, es kommt keine Musik, es laufen nicht auf jedem Gerät Youtube-Filmchen», sagt Szöllösy. Der Smartphone-Entzug sei rechtens. «Die Utensilien werden ja nicht auf Dauer konfisziert, sondern während des Aufenthalts in den Bundeszentren sichergestellt», sagt Szöllösy.

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