Zungenküsse – Streicheln unter Kleidern – Prozess im Sommer in Zürich
Jetzt wird es ernst für den Clown

Hat der weltberühmte Clown David Larible (59) einer Teenagerin (14) drei Zungenküsse gegeben oder nicht? Er bestreitet die Tat nach wie vor. Die Staatsanwältin fordert eine fünfjährige Landesverweisung und ein Geldstrafe.
Publiziert: 03.03.2017 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:51 Uhr
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Bestreitet die Zungenküsse weiter: Clown David Larible (59).
Foto: Philippe Rossier
Viktor Dammann

Nur zwei Personen wissen, was sich am 24. Oktober 2016 in Zimmer 201 im Zürcher Hotel Central abspielte: Zirkus-Fan Anja* (14) und der von ihr angehimmelte Clown David Larible (59). Die Anklage der Zürcher Staatsanwältin sagt aus: Es kam zu Zungenküssen, die Larible bis heute vehement bestreitet.

Laut Aussage des Mädchens habe Larible ihr im Hotelzimmer ein selber geschriebenes Buch über Clowns gegeben. Dann sei das Gespräch von ihm auf die Themen Liebe und Vertrauen gelenkt worden, wie es Staatsanwältin Françoise Stadelmann in ihrer Anklageschrift ausformuliert. Er habe das Mädchen dann gefragt, «ob sie schon richtig geküsst, ob sie bereits einmal einen Orgasmus gehabt habe». Larible habe zudem angedeutet, er könne ihr alles beibringen – über das Leben und über die Liebe.

Der Clown knabberte an den Lippen des Mädchens

Daraufhin habe der 59-Jährige dem Mädchen zweimal hintereinander seine Zunge in den Mund gesteckt und mit den Zähnen an ihren Lippen geknabbert. Die Anklage weiter: «Schliesslich kam es bei der Verabschiedung zum dritten Zungenkuss.» Zudem soll der Clown der 14-Jährigen unter den Kleidern den Rücken gestreichelt und ihr einen Kuss aufs Décolleté gegeben haben. 

Stadelmann fordert wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung eine bedingte Geldstrafe von 19'200 Franken – dazu eine Busse von 600 Franken. Zudem fordert sie für den Künstler eine fünfjährige Landesverweisung. 

Anwalt glaubt weiter an Unschuld

Rechtsanwalt Valentin Landmann glaubt an die Unschuld seines Mandanten und stellt fest: «Herr Larible hat seinen Fan bei der Begrüssung und Verabschiedung umarmt und ihr lediglich einen Kuss auf die Stirn oder die Wange gegeben.» Und: Trotz des grossen Medienrummels seien keine ähnlichen Anschuldigungen von irgendeiner Seite erhoben worden, so Landmann weiter.

Dennoch war der Clown am 20. November nach der letzten Knie-Vorstellung in Lugano TI festgenommen und nach Zürich überstellt worden. Nach zwei Tagen hinter Gittern wurde er wieder auf freien Fuss gesetzt.

Larible hatte noch im Dezember in einem BLICK-Interview die Zungenküsse vehement bestritten: «Vielleicht hat sie es sich nur eingebildet.» Und weiter: Das Mädchen habe ihm anvertraut, dass es noch nie richtig küsste. Er habe daraufhin gesagt, dies komme bei einem Freund dann wie von selbst.

Der Prozess gegen den Meisterclown geht am 15. August vor dem Zürcher Bezirksgericht über die Bühne.

*Name von der Redaktion geändert

Der Fall Larible

Was passierte wirklich am 24. Oktober 2016 beim Treffen des weltberühmten Clowns David Larible (59) mit seinem 14-jährigen Fan? Das Mädchen behauptete laut «SonntagsZeitung» gegenüber der Polizei, der Knie-Clown habe ihr in einem Zürcher Hotelzimmer Zungenküsse gegeben. Das Mädchen hat einige Zeit nach dem Treffen im Oktober bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige erstattet.

Zugriff im Tessin

Die Staatsanwaltschaft IV für Gewalt und Sexualdelikte übernahm den Fall. Sie beauftragte die Tessiner Kantonspolizei, Larible festzunehmen. Der Zugriff erfolgte am 20. November – nach der letzten Knie-Vorstellung in Lugano. Der Clown wurde vor den Augen seiner Familie verhaftet und nach Zürich überstellt.

Der Zirkusartist wurde von Staatsanwältin Françoise Stadelmann zum Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind einvernommen. Larible bestreitet, dem Mädchen Zungenküsse verabreicht zu haben. Nach einer zweiten Nacht in Haft kam Larible auf freien Fuss. Er darf mit dem Mädchen und dessen Mutter nicht mehr in Kontakt treten.

Was passierte wirklich am 24. Oktober 2016 beim Treffen des weltberühmten Clowns David Larible (59) mit seinem 14-jährigen Fan? Das Mädchen behauptete laut «SonntagsZeitung» gegenüber der Polizei, der Knie-Clown habe ihr in einem Zürcher Hotelzimmer Zungenküsse gegeben. Das Mädchen hat einige Zeit nach dem Treffen im Oktober bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige erstattet.

Zugriff im Tessin

Die Staatsanwaltschaft IV für Gewalt und Sexualdelikte übernahm den Fall. Sie beauftragte die Tessiner Kantonspolizei, Larible festzunehmen. Der Zugriff erfolgte am 20. November – nach der letzten Knie-Vorstellung in Lugano. Der Clown wurde vor den Augen seiner Familie verhaftet und nach Zürich überstellt.

Der Zirkusartist wurde von Staatsanwältin Françoise Stadelmann zum Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind einvernommen. Larible bestreitet, dem Mädchen Zungenküsse verabreicht zu haben. Nach einer zweiten Nacht in Haft kam Larible auf freien Fuss. Er darf mit dem Mädchen und dessen Mutter nicht mehr in Kontakt treten.

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