Ex-Knie-Clown David Larible (60) will nach Urteil nicht aufgeben
«Ich werde bis ans Ende meiner Tage kämpfen»

Heute stand Ex-Knie-Clown David Larible (60) vor Gericht - aber das Urteil ist nicht zum Lachen. Wegen «sexuellen Handlungen mit einem Kind» wird er für 5 Jahre des Landes verwiesen und muss insgesamt 22'600 Franken Strafe zahlen.
Publiziert: 15.08.2017 um 06:34 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 10:09 Uhr
Nicole Bruhin und Viktor Dammann

Gab es die Zungenküsse oder nicht? Heute, Dienstag, muss sich der ehemalige Knie-Clown David Larible (60) vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Staatsanwältin Francoise Stadelmann wirft ihm sexuelle Handlungen mit einem 14-jährigen Fan vor.

Neben den verbotenen Küssen habe Larible der Schülerin den Rücken gestreichelt und ihr einen Kuss aufs Dekolleté gegeben. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 19'200 Franken und eine zahlbare Busse von 600 Franken. Zudem verlangt die Anklägerin eine fünfjährige Landesverweisung.

Muss sich wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verantworten: Der ehemalige Knie-Clown David Larible.
Foto: KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Mädchen behauptet, der Zirkusclown habe ihr am 24. Oktober 2016 in seinem Zimmer im Zürcher Hotel Central drei Zungenküsse verabreicht. Larible stellt dies vehement in Abrede: «Diese Zungenküsse hat es nie gegeben», führte er gegenüber BLICK aus. Das Mädchen erzählte mir, dass es noch nie richtig geküsst habe. «Ich sagte ihr dann, dies komme bei einem Freund dann wie von selbst.»

«Herr Larible hat das Mädchen lediglich bei der Begrüssung und zum Abschied umarmt», betont sein Anwalt Valentin Landmann.

David Larible (rechts) mit seinem Anwalt Valentin Landmann.
Foto: Philippe Rossier

Keine Engagements mehr nach Skandal

Für den weltbekannten Clown, der von einer ausgedehnten Südamerika-Tournee an seinen Prozess reist, steht viel auf dem Spiel. Im deutschsprachigen Europa hatte er seit dem Vorfall keine Engagements mehr.

David Larible war am 20. November, nach der letzten Knie-Vorstellung in Lugano verhaftet und nach Zürich überstellt worden. Nach zwei Tagen Haft, kam er wieder auf freien Fuss.

Der Prozess vor dem Zürcher Einzelrichter findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die akkreditierten Gerichtsreporter werden unter der Auflage zugelassen, die Anonymität des Mädchens zu wahren.

Der Fall Larible

Was passierte wirklich am 24. Oktober 2016 beim Treffen des weltberühmten Clowns David Larible (59) mit seinem 14-jährigen Fan? Das Mädchen behauptete laut «SonntagsZeitung» gegenüber der Polizei, der Knie-Clown habe ihr in einem Zürcher Hotelzimmer Zungenküsse gegeben. Das Mädchen hat einige Zeit nach dem Treffen im Oktober bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige erstattet.

Zugriff im Tessin

Die Staatsanwaltschaft IV für Gewalt und Sexualdelikte übernahm den Fall. Sie beauftragte die Tessiner Kantonspolizei, Larible festzunehmen. Der Zugriff erfolgte am 20. November – nach der letzten Knie-Vorstellung in Lugano. Der Clown wurde vor den Augen seiner Familie verhaftet und nach Zürich überstellt.

Der Zirkusartist wurde von Staatsanwältin Françoise Stadelmann zum Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind einvernommen. Larible bestreitet, dem Mädchen Zungenküsse verabreicht zu haben. Nach einer zweiten Nacht in Haft kam Larible auf freien Fuss. Er darf mit dem Mädchen und dessen Mutter nicht mehr in Kontakt treten.

Was passierte wirklich am 24. Oktober 2016 beim Treffen des weltberühmten Clowns David Larible (59) mit seinem 14-jährigen Fan? Das Mädchen behauptete laut «SonntagsZeitung» gegenüber der Polizei, der Knie-Clown habe ihr in einem Zürcher Hotelzimmer Zungenküsse gegeben. Das Mädchen hat einige Zeit nach dem Treffen im Oktober bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige erstattet.

Zugriff im Tessin

Die Staatsanwaltschaft IV für Gewalt und Sexualdelikte übernahm den Fall. Sie beauftragte die Tessiner Kantonspolizei, Larible festzunehmen. Der Zugriff erfolgte am 20. November – nach der letzten Knie-Vorstellung in Lugano. Der Clown wurde vor den Augen seiner Familie verhaftet und nach Zürich überstellt.

Der Zirkusartist wurde von Staatsanwältin Françoise Stadelmann zum Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind einvernommen. Larible bestreitet, dem Mädchen Zungenküsse verabreicht zu haben. Nach einer zweiten Nacht in Haft kam Larible auf freien Fuss. Er darf mit dem Mädchen und dessen Mutter nicht mehr in Kontakt treten.

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