Zürich und Winterthur reagieren auf Urteil
Besitz von unter 10 Gramm Cannabis bleibt straffrei

Die Stadtrichterämter von Zürich und Winterthur haben eine Praxis-Änderung beschlossen: Wer mit weniger als 10 Gramm Cannabis erwischt wird, muss mit keinem Verfahren rechnen. Das gilt aber nur dann, wenn man die Busse der Polizei nicht bezahlt.
Publiziert: 20.09.2017 um 22:07 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:54 Uhr
Der Besitz von kleinen Mengen Gras bleibt in Zürich und Winterthur straffrei.
Foto: Getty/BraunS

Wer bislang in den Städten Zürich und Winterthur weniger als 10 Gramm Cannabis bei sich trug und erwischt wurde, kassierte von der Polizei eine Busse von 100 Franken. Bei Nicht-Bezahlung der Busse gab es Post vom Stadtrichteramt. 

Das führte in der Vergangenheit immer wieder zu Streit. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Besitz eine «geringfügige Menge» von unter 10 Gramm als «straffrei» gilt. Die Polizisten büssten aber trotzdem – ein Basler Kiffer ging dagegen vor. Er protestierte bis vor das Bundesgericht gegen die Verfahrenskosten. Schliesslich sei ja der Besitz straffrei, argumentierte er.

Anfang September erhielt er Recht vom Bundesgericht. Ein Strafverfahren sei in einem solchen Fall nicht notwendig, stellten die Richer in Lausanne fest.

Kein Verfahren, wenn man nicht bezahlt

Dieses Urteil führt nun zu einer Praxis-Änderung in Zürich und Winterthur: Wenn ein Kiffer von der Polizei mit weniger als 10 Gramm Cannabis erwischt wird, muss er nicht mit einem Verfahren rechnen. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, haben die Ämter beschlossen, solche Fälle künftig einzustellen oder gar nicht an die Hand zu nehmen.

Damit reagieren die Ämter auf «die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtes». Keine Praxis-Änderung gibt es aber vorerst von der Stadtpolizei Zürich: «Wir haben Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichts und von dem Entscheid des Stadtrichteramts», sagt Sprecher Marco Cortesi zum «Tages-Anzeiger». Sprich: Man wolle den Entscheid analysieren, aber vorerst weiterhin Bussen ausstellen. Auch wenn das Verfahren bei Nicht-Bezahlen eingestellt werden würde.

Eine sonderbare Situation, die bestimmt noch zu Reden geben wird. Freuen tun sich jedoch die Politiker der Stadtzürcher Grünen Partei. Sie verlangen von der Stadtpolizei eine sofortige Praxis-Änderung. Zudem wiederholte sie ihre Forderung, das «Traditionskraut Cannabis» zu legalisieren. (pma)

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