Prozess in Zürich
A.D. (34) soll WG-Kollegin erwürgt und vergewaltigt haben

Ein WG-Streit im Jahr 2016 endete für eine junge Französin tödlich. Sie soll von A.D. so lange gewürgt worden sein, bis sie verstorben ist. Danach habe sich D. auch noch an ihr vergangen. Er soll für diese Tat in eine psychiatrische Klinik – nicht ins Gefängnis. Dagegen sperret sich der Angeklagte jedoch.
Publiziert: 11.09.2018 um 07:00 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 10:33 Uhr
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Mitbewohner A. D. (34) tötete die Französin F.M. (†28)
Foto: zVg

A.D.* (34) muss sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten als schuldunfähig zu erklären und ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Er soll seine WG-Mitbewohnerin F.M.* (†28) getötet haben.

Laut Anklageschrift lebte D. zur Tatzeit, im September 2016, in einer Sozialwohnung in Zürich. Ein Zimmer hatte er an die junge Französin F.M. untervermietet. Zwischen den beiden kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen.

Mehrmals habe A.D. diese Auseinandersetzungen mit seinem Handy aufgenommen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Als es am späten Vormittag des Tattags wieder zum Streit kam, stellte die Französin ebenfalls ihr Handy auf Aufnahme. Das passte D. gar nicht. Er riss ihr das Telefon aus der Hand und ging damit in sein Zimmer. F.M. folgte ihm – sie wollte ihr Handy zurück.

Nun eskalierte die Situation laut Anklageschrift: Mit einer Hand packte D. den Unterarm der Frau, seinen anderen Arm legte er ihr um den Hals und drückte zu. In Todesangst versuchte F.M., sich mit ihrem freien Arm zu wehren. Vergeblich, der Druck am Hals wurde stärker, die Blutzufuhr zum Gehirn war blockiert.

M. verlor das Bewusstsein. Aber auch als sie zu Boden sank, löste D. seinen Griff um den Hals nicht. Erst als sie nach letzten Zuckungen reglos liegen blieb, liess er los.

Die Leiche zerrte er gemäss Anklage in ihr Zimmer. Dann entkleidete er sie und verging sich an ihr. Schliesslich drapierte er ein Springseil über die Leiche, den Griff legte er in ihre Hand. So versuchte er, seine Tat zu vertuschen – eine Entwürdigung der Toten.

Laut Anklage tötete A.D. seine Untermieterin nicht nur vorsätzlich, sondern störte auch ihren Totenfrieden. Allerdings soll der Mann als schuldunfähig erklärt und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts sei der Beschuldigte laut psychiatrischem Gutachten steuerungsunfähig gewesen sein. Als er sich anschliessend an der Leiche sexuell vergangen habe, sei die Steuerungsfähigkeit noch erheblich vermindert gewesen.

Der Ankläger will A.D darum in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen. Dagegen wehrt sich der Beschuldigte jedoch vehement. Er sei gesund, machte er in seiner Befragung geltend. Auch eine ambulante Therapie oder eine Medikamenteneinnahme im Gefängnis wolle er keinesfalls.

Nach der Befragung des Psychiaters verlangte A.D., selbst noch Fragen zu stellen. Er durfte dies via seinen Anwalt tun. Nach einer Weile wollte der Gerichtspräsident ihn stoppen, da der Psychiater sich zu den Themen bereits geäussert habe.

Da fuhr ihm der Beschuldigte harsch über den Mund: Er bestehe darauf, seine Fragen zu stellen. Er wurde schliesslich auf das Plädoyer seines Anwalts verwiesen, das am Nachmittag folgt.

Der Ausbruch passte zum Auftreten von A.D. während seiner eigenen Befragung. Der grosse, breite Mann mit kahlgeschorenem Schädel und Schnauz stand breitbeinig vor den Schranken. In zunehmend herrischem, arrogantem Ton antwortete er auf die Fragen des Vorsitzenden, der ihn deshalb zurechtwies. Er behalte sich vor, so zu antworten, wie er wolle, sagte der Beschuldigte.

A.D. ist zwar geständig. Er verneint jedoch jegliche Tötungsabsicht. Er habe aus Notwehr gehandelt, F.M. habe ihn angegriffen. In den ganzen drei Monaten, seit sie bei ihm zur Untermiete gelebt habe, habe sie ihn heruntergemacht und beschimpft.

A.D. wurde in Kolumbien geboren. Als Kleinkind wurde er von einem Paar in der Schweiz adoptiert und wuchs im Wallis auf. Immer wieder kam er mit der Justiz in Konflikt. Unter anderem wegen übler Nachrede.

Gegen alle Tatsachen verbreitete er, sein Vater sei der schillernde FC-Sion-Präsident Christian Constantin. Dieser habe ihn als Sklave verkauft. Für den Psychiater unter anderem ein Hinweis für seine Wahnideen. Der Prozess wird am Nachmittag mit Plädoyers fortgesetzt. Wann das Urteil eröffnet wird, ist offen. (fr/SDA)

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