Oberstaatsanwaltschaft: Strafmass ist nachvollziehbar
Die Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich ist sehr zufrieden mit dem Urteil. Angesprochen auf das Strafmass erklärt Rolf Jäger: «Man muss berücksichtigen, dass der Beschuldigte vollumfänglich geständig ist. Er hat auch in das abgekürzte Verfahren eingewilligt.» Das Strafmass sei nachvollziehbar, auch aufgrund der belastenden Beweislage.
Anwalt der Beschuldigten meldet Berufung an
Im Anschluss an die Verkündung des Urteils meldet der Anwalt der Beschuldigten gleich die Berufung an. Der Richter nimmt es zur Kenntnis. Somit ist der Prozess beendet.
Begründung des Urteils: Opfer sehr glaubhaft
Der vorsitzende Richter hält fest, dass die Aussagen der beiden eingesperrten Opfer sehr glaubhaft sind. «Die Beschuldigte war demnach erheblich an den strafbaren Handlungen beteiligt», sagt der Richter. Und weiter: «Sie wusste von den fehlenden Arbeitsbewilligungen. Dass sie nicht realisierte, dass Hausangestellte nicht in Käfigen gehalten werden, ist eine reine Schutzbehauptung. Er ergibt sich ein Bild, dass die Frau wusste, dass sich die Opfer unfreiwillig in der Situation befanden.» Auf die allgemein bekannten Menschenrechte könne zudem nicht einfach verzichtet werden. «Hätte sich die Beschuldigte einmal gefragt, ob man Angestellte einfach einsperren und fesseln darf, hätte sie das Verbrechen stoppen können», sagt der Richter. Sie habe eine höhere Ausbildung und sei intelligent. «Sie erkannte die offensichtlich illegale Situation. Das Gericht erachtet die Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung darum als erfüllt.»
Verurteilte zeigen keine Emotionen
Das verurteilte Paar zeigt beim Verlesen des Urteils keine Emotionen. Der Mann, ein IT-Manager in Führungsposition, schreibt eifrig mit. Er wirkt eher wie ein Anwalt, als der als Sex-Sadist bekannte und wegen schweren Vergehen verurteilte Mann. Die verurteilte Frau starrt vor sich auf das Pult.
Partnerin schuldig der Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung
Partnerin ist schuldig der Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung, sagt der Richter weiter. Ebenfalls ist sie schuldig der Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes sowie mehrfacher Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsbewilligung. Sie kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe über 16 Monate, sowie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken . Zudem wird sie für fünf Jahre des Landes verwiesen. Die Geldstrafe wird beim Hauptbeschuldigten vollzogen, bei der beschuldigten Frau wird auch die Gelstrafe bedingt ausgesprochen
Urteil wird eröffnet
Der vorsitzende Richter verkündet zuerst das Urteil zum Angeklagten. Er kassiert eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten und eine Geldstrafe über 50 Tagessätze von 220 Franken. Neun Monate davon muss er absitzen. Er ist unter anderem des mehrfachen Menschenhandels, der mehrfachen Freiheitsberaubung und der Urkundenfälschung schuldig.
Richter verkündet um 15.30 Uhr das Urteil
Vor dem kleinen Gerichtssaal warten Journalisten aus der ganzen Schweiz. Sogar das Schweizer Fernsehen ist mit einem Team vor Ort. Der Fall rund um den Sex-Sadisten stösst auf grosses Interesse. Weil die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, hat es keine anderen Besucher. Das angeklagte Paar lässt sich nicht sehen.
Anwalt der Ehefrau fordert Freispruch
Am zweiten Prozesstag im «Haussklavinnen-Prozess» von Andelfingen ZH hat der Anwalt der Ehefrau einen vollen Freispruch gefordert. Sie habe keinesfalls eine «Gefängniswärter-Funktion» gehabt, wie es ihr die Anklage vorwerfe.
Seine Mandantin gebe zu, dass sie «gelegentlich geholfen habe, die Fesseln anzulegen», sagte der Anwalt. Aber nur, wenn ihr Mann nicht da gewesen sei. «Sie tat, was ihr Göttergatte ihr sagte.» Der Anwalt forderte für die Filipina deshalb einen vollen Freispruch.
Urteil wird nächste Woche verkündet
Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten, dazu solle sie für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
Zunächst hatte es geheissen, dass das Urteil bereits heute kommen könnte. Jetzt ist klar: Die Urteilseröffnung findet voraussichtlich kommende Woche statt.
Verhandlung für heute beendet
Die Befragung des zweiten Opfers ist nun beendet. Gerichtspräsident Thomas Keller vertagt den Rest der Verhandlung auf Mittwoch. Es folgen dann die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Vertreter der Opfer. Ob das Urteil schon morgen eröffnet werden kann, ist noch offen.
«Ich bin jemand, der Regeln befolgt»
In der Befragung hatte die Frau erklärt, dass die erste Woche im Haushalt «Horror» gewesen sei. Heute sagte die Frau, dass das Ehepaar in der ersten Woche nett gewesen sei. «Wie erklären Sie diesen Widerspruch?», fragt eine Opferanwältin. Die Frau sagt: «In der ersten Woche wurden alle Regeln aufgestellt. Das war wahnsinnig viel.» Sie sei aber noch nicht bestraft worden. «Ich bin jemand, der Regeln befolgt», sagt die Frau. Sie habe damals lernen wollen.
Am «Haussklavinnen»-Prozess am Bezirksgericht in Andelfingen ZH muss sich ein Ehepaar unter anderem wegen Freiheitsberaubung von zwei Frauen verantworten.
In ihrem Haus in der Region Winterthur spielte sich ab Juli 2019 jeden Tag das Gleiche ab: Das Ehepaar liess eine damals 22-jährige Frau aus einem Käfig und wies sie an, das Haus zu putzen. Um 15 Uhr musste die «Sklavin» wieder in den Käfig, um Hotelfach-Stoff zu büffeln.
Danach habe sie für das Paar kochen müssen und sei wieder in den Käfig gesperrt und an Armen, Beinen und am Hals gefesselt worden – das während zehn Monaten. War der Schweizer Mann (46) nicht im Haus, wurde sie von der philippinischen Ehefrau (32) eingeschlossen.
«Sie hat mich kontrolliert, er hat mich dann bestraft»
Ihre «Nachfolgerin», eine damals 30-jährige Frau, erlebte kurz darauf Ähnliches. Sie sagte am Dienstag vor Gericht: «Sie hat mich kontrolliert, er hat mich dann bestraft». Das zweite Opfer blieb nur knapp einen Monat im Haus – bis die Polizei kam.
Die mitangeklagte Ehefrau hatte zuvor ausgesagt, dass der Mann sie manipuliert habe. Sie habe wirklich selber gedacht, dass das zur Ausbildung von Angestellten gehöre. «Alle denken, ich hätte es merken müssen», sagte sie unter Tränen. Damals sei sie jedoch selbst neu in der Schweiz gewesen.
Sie sei vom Mann finanziell und mental abhängig gewesen. «Ich habe meinem Mann vertraut», betonte sie. Die Staatsanwaltschaft verlangt für die Filipina eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einen Landesverweis von 5 Jahren.
Der Ehemann, der mit den zwei nacheinander angestellten «Haussklavinnen» seine ausgeprägte Neigung zur sexuellen Dominanz ausleben wollte, räumte ein, dass er seine Ehefrau manipuliert habe. «Ich habe ihre Naivität ausgenutzt.»
Er kritisierte, dass sein «Setting» vor Gericht klinge, als habe er ein «Nazi-Regime» aufgezogen, was übertrieben sei. Der Schweizer mit einer narzisstischen Störung hatte die zwei jungen Ausländerinnen mit falschen Versprechungen auf eine Ausbildung in der Schweiz rekrutiert. Er ist unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung angeklagt.
Urteil folgt nächste Woche
Der Prozess gegen ihn wird im abgekürzten Verfahren geführt. Erhebt das Gericht den Vorschlag der Staatsanwaltschaft zum Urteil, erhält der Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei er nur 9 Monate absitzen soll. Davon verbüsste er bereits fünf Monate in Untersuchungshaft.
Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.
Oberstaatsanwaltschaft: Strafmass ist nachvollziehbar
Die Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich ist sehr zufrieden mit dem Urteil. Angesprochen auf das Strafmass erklärt Rolf Jäger: «Man muss berücksichtigen, dass der Beschuldigte vollumfänglich geständig ist. Er hat auch in das abgekürzte Verfahren eingewilligt.» Das Strafmass sei nachvollziehbar, auch aufgrund der belastenden Beweislage.
Anwalt der Beschuldigten meldet Berufung an
Im Anschluss an die Verkündung des Urteils meldet der Anwalt der Beschuldigten gleich die Berufung an. Der Richter nimmt es zur Kenntnis. Somit ist der Prozess beendet.
Begründung des Urteils: Opfer sehr glaubhaft
Der vorsitzende Richter hält fest, dass die Aussagen der beiden eingesperrten Opfer sehr glaubhaft sind. «Die Beschuldigte war demnach erheblich an den strafbaren Handlungen beteiligt», sagt der Richter. Und weiter: «Sie wusste von den fehlenden Arbeitsbewilligungen. Dass sie nicht realisierte, dass Hausangestellte nicht in Käfigen gehalten werden, ist eine reine Schutzbehauptung. Er ergibt sich ein Bild, dass die Frau wusste, dass sich die Opfer unfreiwillig in der Situation befanden.» Auf die allgemein bekannten Menschenrechte könne zudem nicht einfach verzichtet werden. «Hätte sich die Beschuldigte einmal gefragt, ob man Angestellte einfach einsperren und fesseln darf, hätte sie das Verbrechen stoppen können», sagt der Richter. Sie habe eine höhere Ausbildung und sei intelligent. «Sie erkannte die offensichtlich illegale Situation. Das Gericht erachtet die Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung darum als erfüllt.»
Verurteilte zeigen keine Emotionen
Das verurteilte Paar zeigt beim Verlesen des Urteils keine Emotionen. Der Mann, ein IT-Manager in Führungsposition, schreibt eifrig mit. Er wirkt eher wie ein Anwalt, als der als Sex-Sadist bekannte und wegen schweren Vergehen verurteilte Mann. Die verurteilte Frau starrt vor sich auf das Pult.
Partnerin schuldig der Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung
Partnerin ist schuldig der Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung, sagt der Richter weiter. Ebenfalls ist sie schuldig der Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes sowie mehrfacher Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsbewilligung. Sie kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe über 16 Monate, sowie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken . Zudem wird sie für fünf Jahre des Landes verwiesen. Die Geldstrafe wird beim Hauptbeschuldigten vollzogen, bei der beschuldigten Frau wird auch die Gelstrafe bedingt ausgesprochen
Urteil wird eröffnet
Der vorsitzende Richter verkündet zuerst das Urteil zum Angeklagten. Er kassiert eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten und eine Geldstrafe über 50 Tagessätze von 220 Franken. Neun Monate davon muss er absitzen. Er ist unter anderem des mehrfachen Menschenhandels, der mehrfachen Freiheitsberaubung und der Urkundenfälschung schuldig.
Richter verkündet um 15.30 Uhr das Urteil
Vor dem kleinen Gerichtssaal warten Journalisten aus der ganzen Schweiz. Sogar das Schweizer Fernsehen ist mit einem Team vor Ort. Der Fall rund um den Sex-Sadisten stösst auf grosses Interesse. Weil die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, hat es keine anderen Besucher. Das angeklagte Paar lässt sich nicht sehen.
Anwalt der Ehefrau fordert Freispruch
Am zweiten Prozesstag im «Haussklavinnen-Prozess» von Andelfingen ZH hat der Anwalt der Ehefrau einen vollen Freispruch gefordert. Sie habe keinesfalls eine «Gefängniswärter-Funktion» gehabt, wie es ihr die Anklage vorwerfe.
Seine Mandantin gebe zu, dass sie «gelegentlich geholfen habe, die Fesseln anzulegen», sagte der Anwalt. Aber nur, wenn ihr Mann nicht da gewesen sei. «Sie tat, was ihr Göttergatte ihr sagte.» Der Anwalt forderte für die Filipina deshalb einen vollen Freispruch.
Urteil wird nächste Woche verkündet
Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten, dazu solle sie für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
Zunächst hatte es geheissen, dass das Urteil bereits heute kommen könnte. Jetzt ist klar: Die Urteilseröffnung findet voraussichtlich kommende Woche statt.
Verhandlung für heute beendet
Die Befragung des zweiten Opfers ist nun beendet. Gerichtspräsident Thomas Keller vertagt den Rest der Verhandlung auf Mittwoch. Es folgen dann die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Vertreter der Opfer. Ob das Urteil schon morgen eröffnet werden kann, ist noch offen.
«Ich bin jemand, der Regeln befolgt»
In der Befragung hatte die Frau erklärt, dass die erste Woche im Haushalt «Horror» gewesen sei. Heute sagte die Frau, dass das Ehepaar in der ersten Woche nett gewesen sei. «Wie erklären Sie diesen Widerspruch?», fragt eine Opferanwältin. Die Frau sagt: «In der ersten Woche wurden alle Regeln aufgestellt. Das war wahnsinnig viel.» Sie sei aber noch nicht bestraft worden. «Ich bin jemand, der Regeln befolgt», sagt die Frau. Sie habe damals lernen wollen.