Die Polizisten bleiben dabei: Als das Zürcher Bezirksgericht sie heute befragte, sagten die Beamten, dass sie den Afrikaner Wilson A. (43) und seinen Bekannten nur kontrollieren wollten. Beim anschliessenden Gerangel hätten sie ihn weder gewürgt noch hart geschlagen.
Die Beamten gaben zu, Pfefferspray, Schlagstock und «rohe Körperkraft» eingesetzt zu haben, um den Mann schliesslich verhaften zu können. Von einer «Gewaltorgie», wie der Anwalt des Klägers den Vorfall bezeichnet, wollen sie aber nichts wissen.
Mit seinem Kollegen war Wilson A. am 19. Oktober 2009 im Tram durch Zürich gefahren. Bei der Haltestelle Werd stiegen Polizisten ein. «Sie wollten die Ausweise sehen», sagt A. «Wir fragten, warum? Ob es daran liege, dass wir schwarz seien.» Danach artet die Situation aus. So sehr, dass die drei Polizisten heute vor Gericht standen. Sie sind wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs angeklagt.
Harte Kritik an der Staatsanwältin
Ein Skandal, meinte Wilsons Anwalt am Vormittag: Sieben Jahre habe der Geschädigte darum gekämpft, dass eine Anklage wegen Gefährdung des Lebens zustande komme. Und dann habe die Staatsanwältin eine einfache Körperverletzung daraus gemacht. Ein Delikt, das im Oktober verjährt sei. Die Staatsanwältin habe «mit allen Mitteln und Tricks versucht, dieses Verfahren wegen Gefährdung des Lebens abzuwürgen», sagte der Verteidiger. «Mein Mandant wurde bei diesem Übergriff beinahe umgebracht.»
Laut Anklage spielte sich der Vorfall wie folgt ab: Die Polizisten forderten die Männer auf, das Tram zu verlassen. A. bat, nicht angefasst zu werden – er sei herzkrank, trage einen integrierten Defibrillator. Kaum aus dem Tram, habe er Pfefferspray abbekommen.
«Alle drei Beschuldigten traktierten den Privatkläger mit Schlägen.» Er sei gewürgt und in Handschellen gelegt worden. Einer der Polizisten soll geschrien haben: «Scheiss-Afrikaner, geh zurück nach Afrika.» Der Anwalt bezeichnete das Vorgehen der Justiz als «totale Entrechtung der meist ausländischen Opfer von Polizeigewalt».
Wilson A. erlitt unter anderem einen gebrochenen Lendenwirbel, Prellungen im Gesicht und am Hals, eine Zerrung am Oberschenkel und eine ernsthafte Knieverletzung, die er operieren lassen musste.
Am Nachmittag entschieden nun der Richter, dass sie sich in den kommenden Tagen überlegen werden, ob die Anklage auf Gefährdung des Lebens geändert wird. Der Prozess ist in der Zwischenzeit unterbrochen.
*Name der Redaktion bekannt