Wegen versuchter Tötung in Zürich
Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen Gleis-Schubser

Nach einem Streit zwischen einem Mann und mehreren Kindern versuchte ein Schweizer am Pfingstmontag in Zürich, einen 10-Jährigen vor einen fahrenden Zug zu schubsen. Ein Passant verhinderte das Schlimmste. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Tötung.
Publiziert: 01.06.2023 um 09:20 Uhr
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Aktualisiert: 01.06.2023 um 10:38 Uhr
Der Gleis-Schubser stellte sich nach dem Vorfall der Polizei.
Foto: Googlestreetview

Eine Patrouille der Stadtpolizei Zürich wurde am Pfingstmontag wegen eines Streits zum Bahnhof Hardbrücke gerufen. Bei der Unterführung war es zu einem Streit zwischen einem unbekannten Mann und spielenden Buben gekommen. Im Rahmen dieses Streits wurde ein Knabe (12) zu Boden gestossen, welcher sich dabei Schürfungen zuzog.

In der Folge begaben sich die Kinder in den Bahnhof Hardbrücke, wo sie wiederum auf den unbekannten Mann trafen. Und der tickte nun aus. Er packte auf dem Perron des Gleises 2 einen Zehnjährigen der Gruppe und stiess ihn in Richtung Gleis. Gerade in dem Moment, als sich ein Zug näherte.

Schweizer festgenommen

Einem Passanten gelang es im letzten Moment, den Knaben aufzufangen, sodass dieser nicht vor den einfahrenden Zug stürzte, wie die Stadtpolizei Zürich in einer Mitteilung schreibt. Der Gleis-Schubser flüchtete zunächst, stellte sich danach aber selbst. Es handelt sich um einen Schweizer (42). Er wurde festgenommen. Der Lebensretter des Buben entfernte sich nach dem Vorfall, ohne mit der Polizei zu sprechen.

Die Polizei bittet daher, dass sich der Lebensretter meldet. Ausserdem werden Zeugen gesucht, die den Vorfall beobachtet haben.

Wie die Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegenüber dem Portal «Watson» erklärt, wurde gegen den Gleis-Schubser ein Strafverfahren wegen versuchter Tötung eröffnet. Der genaue Ablauf und die Umstände der Tat werden noch ermittelt. «Die Staatsanwaltschaft hat beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für den Beschuldigten gestellt», heisst es. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts steht noch aus. Es gilt die Unschuldsvermutung. (jmh)

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