Im Video ist gemäss dem kürzlich veröffentlichten Urteil ein offensichtlich vorpubertäres Mädchen zu sehen. Im Original ist die Person eine erwachsene Porno-Darstellerin.
Ihm sei nicht aufgefallen, dass der Filter die Person zu einer Minderjährigen machte, sagte der Beschuldigte. Das nehmen die Richter dem Mann nicht ab. Sie sei so verändert, dass sie offensichtlich als unter-16-Jährige wahrgenommen werde, etwa mit grossen Augen oder glatter Haut.
Der Beschuldigte brachte auch vor, dass ihm bewusst gewesen sei, dass die Frau eigentlich erwachsen sei. Dieses Argument sticht jedoch nicht, weil die Darstellerin in der fraglichen Sequenz dem Betrachter eindeutig kindlich erscheine.
Die Richter halten fest, dass selbst virtuelle Kinderpornografie, also komplett künstlich erstellte Darstellungen, unter Strafe steht. Mit künstlicher Intelligenz geänderte, realistisch wirkende Videos seien erst in den letzten Jahren möglich geworden. Die Frage, ob dies illegal sei, werde derzeit intensiv diskutiert.
Für das Obergericht ist aber klar, dass das Video einer sexuellen Handlung realistischer erscheint, als die künstlichen Darstellungen. Auch wenn keine Minderjährigen beteiligt waren, erscheine die Person dem Konsumenten als minderjährig.
Der Beschuldigte hatte angegeben, das Video über Telegram erhalten zu haben. Weil er es danach von seinem Instagram-Account weitergeschickt hatte, wurde er nun wegen Verbreitung von verbotener Pornografie verurteilt.
Zusätzlich wurden auf seinem Smartphone mehrere Gewaltdarstellungen gefunden. Der 36-Jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 120 mal 30 Franken verurteilt. Die Probezeit wird auf drei Jahre angesetzt. (SDA)