Jetzt hat die Zürcher Kantonspolizei auch ihre Cannabis-Praxis geändert. Wie sie in einer Medienmitteilung schreibt, hört sie per sofort auf, Erwachsene zu büssen, wenn sie mit weniger als 10 Gramm Cannabis erwischt werden. Damit gebe es auch keine Ordnungsbussen mehr, schreibt die Kantonspolizei weiter. Sie folgt damit einem Entscheid der Stadtrichter (BLICK berichtete).
Grund für diese ungewöhnliche Änderung ist das Gesetz: Dieses sieht vor, dass der Besitz eine «geringfügige Menge» von unter 10 Gramm als «straffrei» gilt. Diese Änderung ist seit Oktober 2013 im Betäubungsmittelgesetz verankert.
Die Polizisten büssten aber in der Vergangenheit trotzdem – ein Basler Kiffer ging dagegen vor. Er protestierte bis vor das Bundesgericht gegen die Verfahrenskosten. Schliesslich sei ja der Besitz straffrei, argumentierte er.
Anfang September erhielt er Recht vom Bundesgericht. Ein Strafverfahren sei in einem solchen Fall nicht notwendig, stellten die Richer in Lausanne fest. Die Stadtrichter der Städte Zürich und Winterthur haben daraufhin gestern beschlossen, dass sie künftig Verzeigungen und Bussen der Polizei nicht mehr an Hand nehmen will oder gar einstellt. (pma)