Zürcher Gericht verurteilt Eltern wegen Misshandlung der Tochter
Quäl-Eltern müssen jahrelang hinter Gitter

Jahrelang unterzogen Harald Z.* (42) und seine Frau (41) Töchterchen Leandra einem eigentlichen Folterregime. Das Zürcher Bezirksgericht schickte das Paar heute für fünf Jahre hinter Gitter.
Publiziert: 29.09.2022 um 17:49 Uhr
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Aktualisiert: 06.10.2022 um 13:23 Uhr
Der Quäl-Vater betritt noch als freier Mann das Bezirksgericht. Nun wurden er und seine Frau zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Foto: Blick
Viktor Dammann

Was musste die kleine Leandra* ab ihrem sechsten Altersjahr von ihrem Vater (42) und der Stiefmutter (41) alles erdulden! Die heute 17 Jahre alte Leandra wurde von der übrigen Familie isoliert und eingesperrt, sie wurde immer wieder geschlagen oder mit heissem und kaltem Wasser geduscht. Heute gab das Bezirksgericht Zürich das Urteil bekannt.

Die Quäl-Eltern müssen wegen schwerer Körperverletzung in Mittäterschaft für fünf Jahre in den Knast. Der deutsche Folter-Vater wird danach für zehn Jahre des Landes verwiesen.

«Es war ein sadistisches Erziehungsregime»

Der Gerichtspräsident bezeichnete bei der Urteilsbegründung die Taten als «sadistisches Erziehungsregime». Die detaillierten Aussagen des Opfers seien äusserst glaubhaft.

Der Prügelvater hatte sein grausames Strafsystem mit «Überforderung» begründet. Seine Taten seien Kurzschlussreaktionen gewesen. Leandra sei eben ein schwieriges Kind gewesen. Zu den viel zu heissen Duschen meinte er: «Ich wollte nur, dass sie sich endlich mal wäscht.»

Auch die angeklagte Stiefmutter versuchte, ihre Schuld zu minimieren. Dass sie dem Mädchen mal einen Zahn ausschlug, sei ein Unfall gewesen. Weiter behauptete sie, versucht zu haben, das Kind zu schützen.

Diese Ausreden kamen beim Gericht jedoch nicht gut an: «Die Beschuldigten zeigten eine starke Tendenz zum Bagatellisieren», folgerte der Gerichtspräsident.

Eine aufmerksame Lehrerin machte dem Treiben ein Ende

Er gab bekannt, dass erst dank einer Zürcher Lehrerin das Martyrium des Mädchens schliesslich beendet werden konnte. Bei den ersten Aussagen habe die Tochter ihre Eltern sogar versucht zu entlasten. «So sehr hatte sie das Geschehen verinnerlicht», so der Richter.

Das Quäl-Paar muss der jungen Frau eine Genugtuung von 50'000 Franken bezahlen. Der Fall kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.

* Namen geändert

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