Vor dem Obergericht Zürich stand ein junger Mann wegen sexueller Handlungen mit einem Kind – dennoch drückte das Gericht sein Bedauern aus, dass es ihn verurteilen und bestrafen musste. Über diesen kuriosen Fall berichtete der «Tages-Anzeiger».
Dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt von seinen Schäferstündchen erfuhren, hat er sich selbst zuzuschreiben. Der heute 24-jährige Mann hatte Ende 2015 nicht akzeptieren können, dass sich seine Freundin nach zehnmonatiger Beziehung von ihm trennte. Er begann sie per Telefon und Whatsapp zu terrorisieren, ignorierte Kontakt- und Rayonverbote, kurz: Er wurde zum Stalker.
Zu spät und zu früh Sex gehabt
Der Mann wurde in der Folge unter anderem wegen Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt und bestraft. Bei der Untersuchung kam aber eben auch aus, dass das Paar damals nach achteinhalb Monaten Beziehung zum ersten Mal miteinander schlief. 19 Tage vor ihrem 16. Geburtstag.
Hätte er 19 Tage gewartet, wäre es keine sexuelle Handlung mit einem Kind mehr gewesen – der Mann hätte nicht verurteilt werden können. Und nun wirds noch kurioser: Hätte er 32 Tage früher als tatsächlich geschehen mit ihr Sex gehabt, hätte er zwar verurteilt – aber nicht bestraft werden können. Grund: Er wurde damals gerade 20 Jahre alt.
Milde Strafe
Ein Gericht kann laut «Tages-Anzeiger» nämlich auf eine Bestrafung verzichten, wenn der Geschlechtsverkehr vor seinem 20. Altersjahr passiert, so soll die Jugendliebe entkriminalisiert werden. Der junge Mann erwischte also genau das Zeitfenster von 51 Tagen, in dem ihn die Justiz bestrafen kann.
Was das Obergericht – entgegen dem Einzelrichter vor Bezirksgericht – auch tun musste und dem jungen Mann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen aufbrummte. Der Richter sagte laut der Zeitung: «Leider müssen wir Sie bestrafen.» Bei den Gerichtskosten drückte das Gericht ein Auge zu und nahm die Kosten der Verhandlung auf die Gerichtskasse, da das «Delikt» eigentlich «nicht strafwürdig» sei. (neo)