Er kommt morgen vor Gericht
Zürcher G-20-Chaot ist laut Anwältin ein «Sündenbock»

Am Donnerstag muss der Zürcher Flaschenwerfer R. G. (29) vom G-20-Gipfel in Hamburg vor Gericht. Seine Anwältin glaubt, dass ihr Mandant als Sündenbock hinhalten muss.
Publiziert: 13.09.2017 um 05:14 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:47 Uhr
Der Angeklagte R. G. führt in Zürich eine Szenebeiz.

Der Zürcher Szenebeizer R.G.* (29) steht am Donnerstag nach 12 Wochen Untersuchungshaft in Hamburg vor Gericht. Die Vorwürfe sind happig: Versuchte gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.

Konkret wird R.G. vorgeworfen, in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli dieses Jahres im Vorfeld des G-20-Gipfels in der Caffamacherreihe zwei Glasflaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Er verfehlte die Polizisten jedoch.

Die Hamburger Anwältin von R.G., Iris Killinger, spricht im «Tagesanzeiger» von einer «unverhältnismässig» langen U-Haft angesichts der Anklagepunkte und glaubt, dass dieser als Sündenbock für die späteren Verwüstungen hinhalten müsse. Es gehe der Staatsanwaltschaft lediglich um Abschreckung.

Der Prozess gegen den Zürcher ist der fünfte um den G-20-Gipfel in Hamburg. Letzten Freitag wurde ein Franzose wegen eines Flaschenwurfs gegen Polizisten zu eineinhalb Jahren Gefängnis bedingt verurteilt. (nbb)

* Name der Redaktion bekannt

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