Eine Vorschrift zur Benützung des Baufahrzeugs im Bahnbetrieb gab es nicht, wie die Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Schlussbericht festhält.
Gemäss Gutachten der Sust hätte der Dumper aber nur in bis zu vier Prozent steilem Gelände benutzt werden dürfen. Bei der Unfallstelle in Ringlikon (Gemeinde Uitikon) beträgt das Gefälle bis zu 7,5 Prozent.
Wie die Sust schreibt, nahm das Unglück seinen Anfang beim Versuch, den Dumper auszugleisen. Die Arbeiter hatten zuvor bemerkt, dass das Baufahrzeug auf den Geleisen immer wieder leicht rutschte. Diese waren mit Blüten- und Baustaub bedeckt, zudem nieselte es an dem Abend.
Trotz angezogener Handbremse beim Ausgleisen geriet der Dumper ins Rutschen. Bremsversuche scheiterten, es kam nach knapp 900 Metern zur Kollision mit einem auf den Geleisen stehenden Bagger. Dabei wurde ein Arbeiter auf dem Bagger schwer verletzt. Ein weiterer wurde leicht verletzt. Der Maschinist zog sich beim Sprung vom Dumper leichte Verletzungen zu.
Um solche Ereignisse zu verhindern, gibt die Sust zwei Sicherheitshinweise: Eisenbahnunternehmen sollten sichere Betriebsvorschriften für Zweiwegfahrzeuge erlassen. Halter dieser Fahrzeuge seien zudem dafür verantwortlich, dass die Maschinisten Einsatzbedingungen und Sicherheitsvorkehrungen kennen.