Der Winterthurer Stadtrat und Finanzvorsteher Kaspar Bopp (SP) ist mit der pauschalen Budgetkürzung des Stadtparlaments nicht einverstanden. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass der Entscheid über konkrete Kürzungen in einzelnen Aufgabenbereichen Sache des Stadtparlaments ist, wie er am Donnerstag mitteilte. Eine pauschale Kürzung, wie sie das Stadtparlament beim Budget 2025 vorgenommen hat, ist nach Ansicht des Stadtrats deshalb rechtlich nicht zulässig. Finanzvorsteher Kaspar Bopp (SP) kündigte bereits während der Budgetdebatte an, dass der Stadtrat eine Beschwerde prüfen werde.
Das Winterthurer Stadtparlament hat am Montagabend das Budget 2025 verabschiedet. Trotz der nun angekündigten Beschwerde wird das Budget vorerst gültig bleiben. Das Stadtparlament hat entschieden, dass einer allfälligen Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung entzogen wird.