Auf ihrer Homepage wirbt die «Botox»-Klinik mit einem Rilke-Zitat. O-Ton: «Alle, die in Schönheit geh’n, werden in Schönheit aufersteh’n.» Und weiter: «In entspannter Atmosphäre» würden Falten aller Art beseitigt (von der Zorn- bis zur Kinnfalte). Neben einer Preistabelle (Krähenfüsse: 350 Franken, eingefallene Augenringe: 800 Franken) werden auch die adretten Damen und Herren Ärztinnen und Ärzte vorgestellt. Alle mit dem Titel Dr. med.
Zum Beispiel M. K.* Seine Laufbahn habe den deutschen Doktor über die Unfallchirurgie zur ästhetischen Gesichtsbehandlung gebracht. Auch seine Landsfrau führt einen akademischen Titel: Dr. med. Patricia Oschi Rist. Ihre Vita: mehrere Jahre an der Muttenzer Rennbahnklinik als Oberärztin. «Im Dezember 2012 endete das Arbeitsverhältnis mit Freistellung im gegenseitigen Einvernehmen», sagt Rennbahn-Direktor Philip Klopfenstein zu BLICK.
Zum Doktortitel seiner einstigen Oberärztin meint Klopfenstein: «Frau Rist hat bei uns keinen akademischen Titel geführt.» Und plötzlich, noch während der BLICK-Recherchen, waren die verdächtigen Doktortitel auf der Homepage der Anti-Falten-Klinik wie weggelasert.
Alles nur ein «Missverständnis», sagt Smoothline-Gründungsmitglied Philippe Snozzi. «Wie Sie richtig bemerkt haben, waren zwei unserer Ärze als Dr. med. angeschrieben, obwohl die korrekte akademische Bezeichnung med. pract. gelautet hätte.» Die Marketingagentur habe aus Versehen alle Ärzte als Dr. med. bezeichnet. Aber: Die betroffenen Ärzte treffe keine Schuld. Wirklich nicht? Auch auf der Homepage der
Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie wurde Patricia Rist noch bis Dienstag mit einem Doktortitel geführt.
Und es gibt eine weitere Ungereimtheit: Die Klinik Smoothline gibt auf ihrer Website an, dass sämtliche Ärzte Mitglieder der Schweizer Ärztegesellschaft FMH seien.
Doch der «falsche» deutsche Dr. K. und eine weitere Kollegin, die Ärztin Ulrike Then-Schlagau, sind nicht auf der Mitgliederliste zu finden.
Auch hier sieht Klinik-Gründungsmitglied Philippe Snozzi Handlungsbedarf: «Sollten die Einträge einen falschen Eindruck erweckt haben, war dies unbeabsichtigt.»
Die betroffenen Ärzte hielten sich in eigener Sache an die ärztliche Schweigepflicht.
* Name der Redaktion bekannt