20-Jähriger muss wegen Corona-Party eine Nacht in Haft
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Wegen Corona-Party:20-Jähriger muss eine Nacht in Haft

Winterthurer Richter urteilen
20-Jähriger muss wegen Corona-Party eine Nacht in Haft

Die Winterthurer Staatsanwaltschaft hat zwei Bussen gegen Personen ausgestellt, die trotz Verbot Partys feierten. Eine von ihnen verbrachte gar eine Nacht in einer Zelle.
Publiziert: 10.07.2020 um 13:55 Uhr
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Aktualisiert: 10.07.2020 um 17:03 Uhr
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Die Partys fanden verbotenerweise in Winterthur statt.
Foto: Keystone

Anfang März feierte ein Verkäufer (31) aus Winterthur eine Party. Er lud sieben Personen dazu ein und verstiess damit gegen die damals geltenden Corona-Regeln. Dafür hat ihn die Winterthurer Staatsanwaltschaft nun verurteilt, berichtet der «Landbote».

Er muss eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen. Sollte er in den nächsten zwei Jahren erneut verurteilt werden, muss er zusätzlich eine Busse von 1600 Franken zahlen.

Verbot mehrmals missachtet – Knast

Sogar eine Nacht in Haft verbrachte wegen des gleichen Delikts ein 20-jähriger Winterthurer, schreibt die Zeitung weiter. Eine Freundin habe für ihn im Mai ein Geburstagsfest organisiert. Bei der Party mit 20 Teilnehmern habe die Polizei um 1 Uhr in der Nacht ein erstes Mal intervenieren müssen.

Beim zweiten Mal, eine Stunde später, seien alle Teilnehmer weggewiesen worden. Doch fast alle Gäste seien wieder zurück an den Ort des Geschehens gekommen, auch die 20-jährige Hauptperson des Abends. Nebst der Knast-Nacht wird er dafür mit einer Geldstrafe von 600 Franken gebüsst und muss 1000 Franken Verfahrenskosten bezahlen, schreibt der «Landbote». Das Verfahren gegen die Freundin läuft separat. (vof)

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