Wer schlug dem Opfer den Schädel ein?
Hier kommt die Brutalo-Gang von Zürich

Vor zwei Jahren attackierte die Brutalo-Gang in Zürich zwei Lehrabgänger, die ihren Abschluss feierten. Laut Staatsanwalt zeigten sie gestern vor dem Bezirksgericht keine richtige Reue.
Publiziert: 30.06.2015 um 18:02 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:07 Uhr
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B. B. (20): Er schlug dem Opfer mit der Faust ins Gesicht.
Foto: Claudio Meier
Von Gabriela Battaglia

Die drei Angeklagten geben sich gestern vor dem Bezirksgericht Zürich lammfromm. Ein krasser Kontrast zur Gewaltorgie, welche die beiden Schweizer D. Ö.* (20) und B. B.* (20) sowie der Kosovare H. S.* (21) vor zwei Jahren veranstalteten.

Das Trio schlug in der Nacht auf den 29. Juni 2013 zu. Ihre Opfer: die beiden Lehrabgänger S. R.* und A. T.*. Sie feiern im Club Flamingo in Zürich ihre Abschlussprüfung. Für eine Zigarette gehen sie in den Klingenpark vis-à-vis.

Dort treffen sie auf H. S. und B. B., die laut Anklage die Lehrabgänger verbal provozieren. Dann wird A. T. von H. S. mit Faustschlägen traktiert. Als er am Boden liegt, wird ihm frontal ins Gesicht getreten. S. R. eilt dem Freund zu Hilfe und zieht den Angreifer weg. A. T. steht auf und kann flüchten. Nur: Jetzt ist S. R. im Visier.

Der Hauptbeschuldigte D. Ö. stösst mit einer Metallstange aus seinem BMW zur Gruppe. Damit attackiert er laut Anklageschrift den Lehrabgänger, der bereits am Boden liegt und schlägt ihm willentlich «mit Schwung» zweimal auf den rechten Hinterkopf.

Die Attacke bricht S. R. den Schädel – und macht ihn zum Krüppel. Das Opfer überlebt dank viel Glück, aber hat bleibende Schäden. So ist es unter anderem auf dem linken Ohr taub und muss eine IV-Umschulung machen. Die Verhandlung gestern verfolgt der junge Mann regungslos.

Die Angeklagten schieben sich gegenseitig die Schuld zu. «Ich war es nicht», sagt D. Ö. «Ich habe ihm nur einmal mit der Stange auf den Oberschenkel geschlagen. Aber nicht so fest.» 36 Stunden nach der Tat hatte D. Ö. zugegeben, mit der Metallstange zugeschlagen zu haben.

Jetzt sagt er: «Ich habe gelogen. Ich dachte, die Einvernahme gehe dann schneller vorbei.» Wieso er gelogen habe, will der Richter wissen. «Ich war verzweifelt, ich hatte ein Angstgefühl. Sie wollten mir nicht glauben», antwortet D. Ö. und beschuldigt nun B. B., mit der Stange zugeschlagen zu haben. Dieser sagt: «Ich war es auf jeden Fall nicht.» Der Dritte, H. S., meint lapidar: «Ich nehme dazu keine Stellung mehr.»

Der Richter fordert, der Schuldige solle aus Anstand gestehen. Die Brutalo-Gang schweigt. Der Staatsanwalt spricht im Plädoyer von Machogehabe: «Eine richtige Reue ist nicht erkennbar.» Er fordert für D. Ö. 5½ Jahre Knast, für H. S. 3½ und für B. B. zwei Jahre bedingt. H. S. und B. B. hatten Anfang des Jahres bereits einen Teenager brutal zusammengeschlagen. Das Urteil folgt heute.

* Namen der Red. bekannt

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