Der portugiesische Gärtner Pedro J.* (41) wollte sich vergangenen Sommer den Final des Europameister-Spiels England gegen Italien ansehen. Weil der betrunkene Fussballfan völlig ausrastete, sitzt er seither in Untersuchungshaft. Am Montag muss er sich in Zürich vor dem Richter verantworten. Wegen Gefährdung des Lebens, einfacher Körperverletzung und Drohung soll Pedro J. für 23 Monate in den Knast und danach die Schweiz für 8 Jahre verlassen, wenn es nach dem Staatsanwalt geht.
Das Finalspiel wollte sich Pedro J. am 11. Juli 2021 in der gemeinsamen Einzimmerwohnung mit seiner Freundin im Zürcher Kreis 4 ansehen. Als nach der ersten Halbzeit das TV-Gerät nicht mehr funktionierte, drehte der alkoholisierte Fussballfan durch. Zunächst stritt er sich verbal mit der Freundin. Auch bei ihr gingen die Emotionen hoch: Sie nahm den Fernseher und warf ihn auf ihr Bett.
Streit eskaliert total
Da packte Pedro J. die Frau am Hals und drückte sie aufs Bett hinunter, wo sie auf dem Rücken zu liegen kam. Laut Anklageschrift drückte der Beschuldigte mit beiden Händen mehrere Sekunden heftig zu. Dabei wurde ihr schwindlig, und sie konnte nicht mehr atmen. Durch das massive Würgen blieb ein Hämatom zurück.
Pedro J. liess dann von seiner Freundin ab, packte einige seiner Kleider in seinen Rucksack und verpasste ihr beim Hinausgehen aus der Wohnungstüre noch einen heftigen Kopfstoss. Zudem sagte er auf Portugiesisch zu ihr, er werde sie umbringen, wenn er wieder zurückkomme. Wo und ob er den Match zu Ende sah, ist nicht bekannt.
Beschuldigter glaubt, Frau hat sich mit Kabel selber gewürgt
Vor Gericht und bei den polizeilichen Befragungen verstrickte sich Pedro J. in Widersprüche: An das Würgen will er sich plötzlich nicht mehr erinnern können, oder aber die Frau habe sich mit dem TV-Kabel selber stranguliert. Und er sagte dem Richter: «Es gab es ja nur an einer Seite des Halses ein Hämatom. Hätte ich mit beiden Händen zugedrückt, hätte dies beidseitig eines zurückgelassen.»
Der Staatsanwaltschaft wies die verschiedenen Versionen allesamt als Lügen zurück. Die Geschichte des Opfers sei dagegen glaubwürdig und lebensnah. Der Anwalt der Privatklägerin machte deutlich: «Hier hat es knapp keinen Femizid gegeben.»
Keine Stauungsblutungen im Gesicht – keine Lebensgefahr?
Der Verteidiger stützte sich allerdings auf ein Gutachten und wies eine konkrete Lebensgefahr klar zurück: Die Frau hatte schliesslich keine Stauungsblutungen im Gesicht.
Die Frau musste nach dem ausgearteten Streit medizinisch versorgt werden. Der Kopfstoss hatte oberhalb der Augenbraue eine 3,5 Zentimeter lange Riss-Quetsch-Wunde zurückgelassen, die genäht werden musste. Sie hatte mehrere Tage lang schlimme Halsschmerzen.
Der Richter schenkte dem Opfer mehr Glauben als dem Portugiesen. «Es hatte deutliche Lügensignale in ihren Aussagen», sagte er bei der Urteilsverkündigung zum Angeklagten. Der Richter sprach Pedro J. schuldig und verurteilte ihn zu 20 Monaten Freiheitsstrafe. Er folgte der Staatsanwaltschaft beim Begehren um den Landesverweis von 8 Jahren. Zudem erhielt Pedro J. ein Rayon- und Kontaktverbot zum Opfer.
* Name geändert