Weigerte sich Ausweis zu zeigen
Gericht verurteilt früheren Staatsverweigerer

Das Bezirksgericht Bülach verurteilte einen ehemaligen Staatsverweigerer zu einer bedingten Geldstrafe. Bei einer Polizeikontrolle weigerte er sich, seinen Ausweis zu zeigen.
Publiziert: 12.03.2024 um 16:27 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2024 um 17:44 Uhr
Vor Gericht gab der Beschuldigte zu verstehen, dass er damals falsch gehandelt habe.
Foto: Google maps

Das Bezirksgericht Bülach hat am Dienstagnachmittag einen 48-jährigen Schweizer wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Er hatte vor einem Jahr bei einer Polizeikontrolle seinen Ausweis nicht zeigen wollen, weil er damals Staatsverweigerer war.

Das Gericht verurteilte den Sachbearbeiter zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu 85 Franken. Der 48-Jährige hatte bei heftigem Wind ein Feuer im Wald angezündet, weshalb die Polizei ausrückte und ihn kontrollieren wollte.

Gab Fehler zu

Der Beschuldigte weigerte sich jedoch, seinen Ausweis zu zeigen. Damals habe er die Haltung vertreten, dass er keine Person sei, sondern «ein Lebewesen». Als solches habe er sich nicht an staatliche Vorgaben zu halten, so seine damalige Einstellung.

Von dieser Ideologie, die typisch ist für Staatsverweigerer, distanzierte er sich vor Gericht jedoch. Sein Anwalt habe ihm erklärt, dass das falsch gewesen sei, sagte er. Heute wisse er, dass die Polizei dazu berechtigt sei, seinen Ausweis zu kontrollieren. (SDA)

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