Wegen Koran-Artikel
Strafanzeige gegen Thiel!

Satiriker Andreas Thiel hat eine Strafanzeige wegen «mehrfacher Rassendiskriminierung» am Hals. Grund ist seine umstrittene Streitschrift «Der Schatten des Ostens».
Publiziert: 28.05.2015 um 10:11 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:58 Uhr
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Andreas Thiels umstrittener «Weltwoche»-Artikel über den Koran zieht weiter Kreise. Der Anwalt David Gibor hat den Satiriker bei der Zürcher Staatsanwaltschaft angezeigt. Begründung: «mehrfache Rassendiskriminierung».

Laut der «Weltwoche» hat Gibor die Strafanzeige im Auftrag der Präsidenten der Türkischen Gemeinschaft Schweiz und der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz eingereicht.

Der Zürcher Anwalt steht auch hinter den Diskriminierungs-Klagen gegen Massimo Rocchi und die Verantwortlichen des SVP-«Schlitzer»-Inserats. In letzterem Fall feierte Gibor Ende April einen aufsehenerregenden Erfolg: Das Regionalgericht Bern verurteilte SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wegen Rassendiskriminierung.

Muss Thiel jetzt Angst haben?

Ob Thiel für seinen Artikel tatsächlich mit einer Verurteilung rechnen muss, ist indes zweifelhaft. «Mit seinen Aussagen in der Talkshow und in seiner Streitschrift der ‹Schatten des Ostens› hat Herr Thiel aus Sicht der EKR eher nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen, da nicht gegen die Gesamtheit der Muslime gezielt wird, sondern primär gegen den Islam als Religion und gegen (fundamentalistische) islamistische Gruppierungen», erklärte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus letzten Winter gegenüber Blick.ch.

Problematischer sei dagegen eine Passage aus einem Interview mit der «Berner Zeitung» aus dem Jahr 2012, in dem er sich auch über muslimische Witze äusserte: «Muslime sind, böse gesagt, irgendwo im Übergang zwischen Neandertaler und Homo Sapiens stecken geblieben», sagte Thiel damals dem Blatt. Damit verstosse er «aus Sicht der EKR klar gegen Artikel 261bis StGB» – also die Rassismus-Strafnorm. (eg)

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