Seit Monaten gab es ein juristisches Hin und Her. Die Frage war: Hat Gefängnisausbrecher Hassan Kiko (28) seine Aufseherin Angela Magdici zur Flucht gedrängt?
Im Oktober 2016 stellte das Bezirksgericht Dietikon die Untersuchung wegen «Anstiftung zu Entweichenlassen von Gefangenen» ein. Ein Fehlentscheid, wie das Obergericht des Kantons Zürich nun entschieden hat: Die Bezirksrichter müssen sich nun doch mit der Anstiftungs-Frage befassen.
Bezirksrichter überschritten «Grenzen ihrer Befugnisse»
Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung des Verfahrens beim Obergericht des Kantons Zürich mit Beschwerde angefochten – und bekam nun recht. Die Oberrichter befanden, dass Kikos Unschuld «nicht offensichtlich» sei.
Schlimmer noch: Das Obergericht kritisierte, die Bezirksrichter hätten mit der Einstellung des Verfahrens «die Grenzen ihrer Befugnisse überschritten».
Sprich: Kiko muss nun vors Gericht und sich erklären. Ihm bleibt noch der Weg einer Einsprache vor Bundesgericht. (pma)