Der Bezirksrat Winterthur hat im Konflikt zwischen der KESB und der Gemeinde Hagenbuch einen salomonischen Entscheid gefällt: Er empfiehlt beiden Vertragspartnern dringend, ihre Differenzen nicht mehr über die Medien und in der Öffentlichkeit auszutragen.
Eine konstruktive Zusammenarbeit der Beteiligten sei sehr wichtig, dies auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung dieses Falles, schreibt der Bezirksrat in einer Mitteilung. Er erachtet es als «äusserst unglücklich», dass der Konflikt in der Öffentlichkeit ausgetragen wurde.
Steuererhöhung wegen Familie aus Eritrea?
Für Schlagzeilen gesorgt hatte der Fall Hagenbuch, weil der Gemeinderat moniert hatte, eine schwierige Flüchtlingsfamilie aus Eritrea belaste die Gemeinde zu stark. Wegen dieser einen Familie drohe eine Steuerfusserhöhung, wurde behauptet. Dies stellte sich jedoch als unzutreffend heraus, denn der Kanton übernimmt einen grossen Teil der Kosten.
Als Reaktion darauf reichte im Dezember die die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen beim Bezirksrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Sie machte darin geltend, dass die Gemeinde Hagenbuch ihre Pflichten nicht gesetzeskonform wahrgenommen habe.
Der Gemeinderat habe in wesentlichen Teilen nicht den Tatsachen entsprechend informiert und er habe sich auch nicht bemüht, korrigierend auf die Berichterstattung in den Medien einzuwirken.
Weiter machte die KSEB geltend, die Gemeinde Hagenbuch benötige bei der Bewältigung von Aufgaben, beim Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie und bei der korrekten Information gegenüber der Wohnbevölkerung und den Medien Unterstützung. Ohne diese Unterstützung sei ein wirkungsvoller Kindesschutz in Gefahr.
Gemeinde rechtfertigt sich
Die Gemeinderat seinerseits erachtete die Aufsichtsbeschwerde als unbegründet. Zwar habe es bei der Auseinandersetzung mit der KESB beträchtliche Meinungsdifferenzen über Art, Umfang und Kosten der angeordneten Kindesschutzmassnahmen gegeben. Es sei jedoch korrekt informiert und es seien keine Persönlichkeitsrechte der Familie verletzt worden.
Wo es nötig gewesen sei, so der Gemeinderat in seiner Stellungnahme zur Aufsichtsbeschwerde weiter, sei die notwendige fachliche Unterstützung eingeholt worden. Das werde der Gemeinderat auch in Zukunft so handhaben.
Der Hagenbucher Gemeinderat begrüsst den Entscheid des Bezirksrats und will dessen Entscheid respektieren, wie es in einem Communiqué heisst. Im Übrigen freut er sich, dass die Beanstandungen der KESB allesamt widerlegt wurden. Auch für den Bezirksrat seien keine Umstände ersichtlich, die aufsichtsrechtliche Massnahmen erfordern würden. (SDA)