Wegen befristeter Verträge
Schwangere Ärztinnnen an Zürcher Spitälern diskriminiert

Weil ihr das Triemlispital wegen ihres befristeten Vertrags keinen Mutterschaftsurlaub gewähren wollte, wehrte sich eine Ärztin erfolgreich. Jetzt reagiert die Stadt Zürich.
Publiziert: 23.12.2018 um 11:07 Uhr
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Eine Ärztin des Triemlispitals wehrte sich dagegen, dass sie wegen ihres befristeten Arbeitsvertrags keinen Mutterschaftsurlaub bekam. Die Fachstelle für Gleichstellung gab ihr recht.
Foto: Keystone

Eine unbefristeter Arbeitsvertrag ist für die meisten Ärzte, die in den Spitälern im Kanton Zürich arbeiten, nur ein Traum. Denn seit bald zwanzig Jahren bieten die Krankenhäuser ihren Assistenz- und Oberärzten fast nur noch befristete Anstellungen an. Für schwangere Ärztinnen kann das zur Falle werden.

Sie erhalten normalerweise nämlich nur dann den vollen Mutterschaftsurlaub, wenn er vor Ende des Vertrages vollständig bezogen werden kann. Andernfalls wird in aller Regel gar kein Urlaub gewährt. Die betroffenen Ärztinnen kriegen dann nur die viel kleinere Mutterschaftsentschädigung.

Indirekte Diskriminierung

Das wollte eine Ärztin vom Triemlispital nicht auf sich sitzen lassen. Sie wehrte sich dagegen, dass sie keinen Mutterschaftsurlaub erhielt. Und sie bekam von den Fachstellen für Gleichstellung von Stadt und Kanton Zürich recht. Sie kamen zum Schluss, dass die Praxis einer indirekten Diskriminierung schwangerer Ärztinnen gleichkommt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Die Fachstellen sehen zwei Möglichkeiten, wie die Diskriminierung behoben werden kann: Entweder müsse komplett auf befristete Anstellungen verzichtet werden, oder aber die Anstellung müsse im Schwangerschaftsfall automatisch bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verlängert werden.

Stadt Zürich reagiert

In der Stadt Zürich hat man bereits reagiert. Gesundheitsvorsteher Andreas Hauri ordnete für die Spitäler Waid und Triemli an, dass die Forderung der Fachstellen umgesetzt und die Verträge automatisch verlängert werden sollen.

Der Verband der Spitalärzte Zürich (VSOA) lobt den Entscheid der Stadt. Aber es gebe immer noch einige Spitäler, Institutionen und private Arbeitgeber, bei denen die Diskriminierung weiterhin bestehe. Darum fordert der VSOA in einem offenen Brief an alle Spitäler im Kanton, die Assistenzärzte beschäftigen, die Anpassung an die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes.

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