Ein Ehepaar war angeklagt, ein Kindermädchen schikaniert und ausgebeutet zu haben. Vom Vorwurf des Menschenhandels wurde das Paar vom Obergericht Zürich jedoch freigesprochen. (Archivbild)
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Das Obergericht sprach das Paar vom Vorwurf des Menschenhandels jedoch frei. Verurteilungen gab es für den Ehemann hingegen wegen Wucher, Drohung und sexueller Nötigung.
Dafür erhält er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten, wovon er 10 Monate absitzen muss. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken.
Die Gattin wurde einzig wegen Wuchers zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Franken.
(SDA)