Jetzt gibt es für Karl Dall (73) nichts zu lachen. Der deutsche Kult-Komiker steht vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er soll die Solothurner Journalistin A. S.* (43) vergewaltigt haben.
Karl Dall stellt die Anschuldigungen vehement in Abrede. «Ich freue mich auf den Prozess, damit ich endlich die Möglichkeit habe, Klartext zu reden», sagte der TV-Star nach der Anklageerhebung.
Im Schlaf überrascht
A. S. behauptet, Dall sei in der Nacht auf den 6. September 2013 in einer Suite des Zürcher Hotels Renaissance über sie hergefallen. Er habe sie im Schlaf überrascht. Möglicherweise hat das Gericht auch A. S. selber als Zeugin vorgeladen, um sich ein Bild von ihrer Persönlichkeit zu machen.
Die Journalistin ist kein unbeschriebenes Blatt. Sie ist vorbestraft wegen Stalking von alt Bundesrat Adolf Ogi und Ständerat Urs Schwaller. Beide hatte A. S. massiv belästigt und genötigt. Einem weiteren Parlamentarier, der sich nach einer kurzen Affäre von ihr zurückgezogen hatte, drohte A. S. sogar mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung. Weitere Prominente wie Beat Schlatter und Jürgen Drews hat sie in der Vergangenheit ebenfalls gestalkt.
Entscheid über heimliche Tonaufnahme
Zu Beginn des Prozesses dürfte die Verwendung einer illegal erstellten Tonaufnahme im Mittelpunkt stehen. A. S. hatte im Hotelzimmer unerlaubterweise ein Tonband laufen lassen. Mit dieser Aufzeichnung will sie Dall überführen.
In der Anklageschrift des Staatsanwaltes findet sich dazu jedoch kein Wort. Die Verhandlung findet im Saal 31 des Zürcher Bezirksgerichts statt.
Dort, wo sich die legendären Zürcher Jahrhundert-Posträuber verantworten mussten, die 1997 53 Millionen Franken erbeutet hatten. Bislang sind rund 50 Journalisten zum Prozess angemeldet, viele aus Deutschland. Möglicherweise fällt das Urteil bereits gegen Abend.
* Name der Redaktion bekannt